Achtes EU-Sanktionspaket gegen Russland
Interne Compliance-Maßnahmen bei Sanktionen
Unternehmen mit Russlandgeschäft ist zu empfehlen, Rechtsberatung einzuholen und das exportkontrollrechtliche CMS fortzuentwickeln
Dr. Vera Jungkind, Dr. Anouk Ludwig
Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.
Auf gemeinsamen Vorschlag der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik hat der Rat der EU am 6.10.2022 ein achtes Paket erheblicher Sanktionen gegen die Russische Föderation (Russland) wegen ihres Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommen. Wie Josep Borrell, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, in einer Presseerklärung erläuterte, reagiert die EU damit auf die jüngste Eskalation durch die sog. Schein referenden und Annexion ukrainischer Gebiete. Die neuen Sanktionen bauen auf den Sanktionen infolge der Annexion der Krim im Jahr 2014 auf, die seit dem Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 kontinuierlich verschärft wurden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 250 bis 253) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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