Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH


Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance
Die rückwirkende Erhöhung der Vergütung der beiden Mitgesellschafter erfolgte nach Auffassung des Gerichts unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung




Zusammengestellt und kommentiert von Dr. Denis Gebhardt

Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I. Ob es plausible Gründe dafür gibt, eine UG beim Übergang zur regulären GmbH gegenüber der Neugründung einer regulären GmbH hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals zu begünstigen, hat das OLG Düsseldorf entschieden.

Im Rahmen einer GmbH-Gesellschafterversammlung werden regelmäßig Gesellschafterbeschlüsse gefasst. Hierbei ist es insbesondere für mögliche, nachfolgende Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse erforderlich, dass festgestellt wird, ob ein Beschluss zustande gekommen ist oder nicht bzw. mit welchem Inhalt.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 260 bis 264) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen