Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH
Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance
Die rückwirkende Erhöhung der Vergütung der beiden Mitgesellschafter erfolgte nach Auffassung des Gerichts unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung
Zusammengestellt und kommentiert von Dr. Denis Gebhardt
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I. Ob es plausible Gründe dafür gibt, eine UG beim Übergang zur regulären GmbH gegenüber der Neugründung einer regulären GmbH hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals zu begünstigen, hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Im Rahmen einer GmbH-Gesellschafterversammlung werden regelmäßig Gesellschafterbeschlüsse gefasst. Hierbei ist es insbesondere für mögliche, nachfolgende Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse erforderlich, dass festgestellt wird, ob ein Beschluss zustande gekommen ist oder nicht bzw. mit welchem Inhalt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 260 bis 264) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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