Chancengleichheit in der Arbeitswelt
Praxisleitfaden zur Frauenquote in Aufsichtsräten
Broschüre bietet Anwendungshilfen für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der Praxis
(13.11.15) - Am 1.5.2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Eine auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügbare Broschüre informiert praxisnah über das Gesetz und gibt konkrete Hinweise zur Ermittlung der Zielgrößen für mehr Frauen in Führungspositionen. Ferner werden flankierende Maßnahmen und gute Praktiken in den wesentlichen betrieblichen Handlungsfeldern wie z. B. Gewinnung von Nachwuchskräften, Talentmanagement oder leistungsgerechte Vergütung anschaulich dargestellt. Die von EAF Berlin und der KPMG AG WPG herausgegebene Broschüre ist so konzipiert, dass sie auch für die Unternehmen von Interesse ist, die nicht unter die Vorgaben des Gesetzes fallen, sich aber Ziele für mehr Frauen in Führungsetagen setzen und von erprobten Maßnahmen und guten Beispielen anderer Unternehmen profitieren wollen. Nachfolgend wird eine Übersicht besonders wichtiger Inhalte abgedruckt.
Mit dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat die Politik ein klares Signal gesetzt. Da freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft nicht die gewünschten Erfolge erzielt haben, soll nun mit Hilfe gesetzlicher Vorgaben der Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant verbessert und mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt geschaffen werden. Selbstverständlich ist mit dem Gesetz auch eine Reihe von praktischen Fragen und strategischen Herausforderungen verbunden – vor allem für diejenigen Unternehmen, die sich bisher nur punktuell mit der Thematik auseinandergesetzt haben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 218 bis 221) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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