Prüfung des Risikomanagements
Risikomanagementprüfung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer als Element der Corporate Governance
Möglichkeiten und Grenzender Unterstützungsleistung des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat
Von Dr. Patrick Velte
(01.02.2012) - Die Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) in der börsennotierten Aktiengesellschaft stellt den Aufsichtsrat und Abschlussprüfer vor erhöhte Anforderungen. Hierbei ergibt sich die Notwendigkeit einer kooperativen Prüfung, um einen positiven Einfluss auf die Prüfungsqualität und die Nutzung von Synergieeffekten nach dem Lean Auditing zu nehmen. Nach einer theoretischen Fundierung der Funktionen des Abschlussprüfers im Rahmen der in- und externen Corporate Governance (Unterstützungs- und Öffentlichkeitsfunktion) thematisiert der vorliegende Beitrag die Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützungsleistung des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat im Rahmen der Prüfung des RMS nach § 317 Abs. 4 HGB. Da sich die Prüfung des RMS von der traditionellen Recht- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Rechnungslegung abhebt, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser erweiterten Unterstützungsleistung des Abschlussprüfers auf das Phänomen der Erwartungslücke.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2011, Seite 281 bis 288) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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