Risikomanagement und Risikocontrolling
Prüfung und Publizität von Risikomanagementsystemen bei mittelständischen Kapitalgesellschaften
Empfehlungen für eine angemessene Berichterstattung vor dem Hintergrund erweiterter Offenlegungsvorschriften
Von Martin Klein und Christina Schmidt
(17.05.11) - Die Änderungen des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) und die entsprechenden Anpassungen der DRS 5 und 15 führen dazu, dass viele Unternehmen spätestens bei der Erstellung des (Konzern-)Lageberichts zum 31. 12. 2010 hinsichtlich der Publizität von Risikomanagementsystemen (RMS) verpflichtend und/oder freiwillig eine Vielzahl von sich teilweise überschneidenden Regelungen zu beachten haben.
Der Beitrag zeigt anhand der Ergebnisse einer empirischen Auswertung von Risikoberichten der Unternehmen des Entry Standards auf, dass typische Mängel in der bisherigen Systemberichterstattungspraxis mittelständischer, nicht kapitalmarktorientierter Gesellschaften auch durch die neuen Regelungen kaum zu beseitigen sind. Neben dem Aufzeigen von Konsequenzen einer mangelhaften Systemumsetzung und -publizität werden Empfehlungen gegeben, wie eine angemessene Berichterstattung zukünftig zur verbesserten Entscheidungsrelevanz beitragen kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2011, Seite 80 bis 88) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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