Board Gender Diversity nimmt Fahrt auf
Beeinflusst die Geschlechterquote den Unternehmenserfolg?
Bestandsaufnahme der Geschlechterquote in Aufsichtsräten und Vorständen sowie Einflussanalyse für den Unternehmenserfolg
Von Peyman Momtaz
(23.12.14) - Die politischen Ziele zu einer verbindlichen Geschlechterquote sind durch den im vergangenen Juni bekannt gewordenen Gesetzesentwurf konkretisiert worden. Allerdings existieren in Deutschland kaum belastbare empirische Befunde, die die Konsequenzen einer solchen Quote auf den Unternehmenserfolg einschätzen. Der vorliegende Beitrag versucht, diese Forschungslücke zu schließen. Die Datengrundlage bilden 120 SDAX-, MDAX- und DAX-Unternehmen. Im Ergebnis zeigt sich, dass ein positiver Zusammenhang zwischen dem ökonomischen Unternehmenserfolg und der "Board Gender Diversity" im Aufsichtsrat, nicht aber im Vorstand besteht.
Die Debatte um den Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten, die sog. "Board Gender Diversity" (BGD), hat durch den im vergangenen Juni bekannt gewordenen Gesetzesentwurf neue Fahrt aufgenommen. Für Aufsichtsräte gilt darin, dass ab 2016 neu zu besetzende Aufsichtsratsposten von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufzuweisen haben. Anderenfalls sollen die Stühle frei bleiben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2014, Seite 249 bis 254) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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