Aufsichtsratsvergütung kritisch gewürdigt
Anreizkompatible Aufsichtsratsvergütung als Instrument der Corporate Governance
Theoretische und anwendungsbezogene Fragen bei börsennotierten Aktiengesellschaften (Teil B)
Von Prof. Dr. Patrick Velte, Ralf Winkler
Nach der in Teil A in Heft 2/16 erfolgten Darstellung der europäischen und nationalen Rechtsentwicklung sowie der konkreten Ausgestaltung nach § 113 AktG unter Einbeziehung der Rechtsprechung sowie des DCGK werden nun ausgewählte Aspekte der Aufsichtsratsvergütung kritisch gewürdigt. Auf der Grundlage von zwei aktuellen rechtswissenschaftlichen Arbeiten wird insbesondere die ökonomische Rechtfertigung einer individuellen und erfolgsorientierten Aufsichtsratsvergütung diskutiert.
Bei börsennotierten AGs wird eine Kombination aus Festvergütung (inkl. der Einbeziehung individueller Funktionen und gesetzlich definierter Qualifikationen) und nachhaltiger variabler Vergütung mit individualisierter Offenlegung befürwortet. Anstelle einer Anknüpfung an den kurzfristigen Bilanzgewinn i. S. des § 113 Abs. 3 AktG sollte die erfolgsorientierte Vergütungskomponente mehrperiodig ausgestaltet sein und auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigen.
Die gesetzliche Kompetenz der Hauptversammlung zur Aufsichtsratsvergütung und die fehlende Berechtigung des Vorstands zur Einflussnahme stellen eine zentrale Grundlage für die Reduzierung von Interessenkonflikten und für die Qualitätssicherung der Tätigkeit im Aufsichtsrat dar. Infolge der deutschen Tradition des Aufsichtsratsmandats als "Ehren"- bzw. "Nebenamt" und des Gläubiger- und Aktionärsschutzzwecks vor überhöhten Bezügen resultiert jedoch keine Pflicht zur Vergütung des Aufsichtsrats nach § 113 AktG 48.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2016, Seite 115 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
eingetragen: 29.06.16
Home & Newsletterlauf: 26.07.16
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