LkSG: Durchführung von Risikoanalysen


Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Einkauf - Ein Prüfungsleitfaden (Teil 2)
Ein wichtiger Bestandteil für die Erfüllung der Pflichten des LkSG ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das es ermöglicht, Pflichtverletzungen beim eigenen Unternehmen und dessen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern ausfindig zu machen




Joanna Dulska, Wolfgang Korkhaus, Dr. Gernot Eckstein, Marc Hirle

Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

Den Ausgangspunkt für das Risikomanagement und die unternehmerischen Sorgfaltsprozesse bildet eine regelmäßige Risikoanalyse. Mit ihrer Hilfe werden Menschenrechtsrisiken systematisch ermittelt, bewertet und priorisiert. Gemäß § 5 LkSG sind die wesentlichen Schritte: 1. Durchführung einer angemessenen Risikoanalyse. Die Angemessenheit bestimmt sich aus Art und Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher, die zu erwartende Schwere der Verletzung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Rechten sowie nach der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens. 2. Angemessene Priorisierung und Gewichtung der ermittelten Risiken. 3. Kommunikation der Ergebnisse der Risikoanalyse an die intern maßgeblichen Entscheidungsträger. 4. Regelmäßige, mindestens jährliche oder anlassbezogene Durchführung der Risikoanalyse. Die Punkte 2 bis 4 können in einer Revisionsprüfung problemlos analysiert und bewertet werden


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2024, Seite 268 bis 278) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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    Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

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