WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


Nachweis von Sachkunde und Zuverlässigkeit - DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts in Kreditinstituten"
Die Interne Revision sollte das bestehende Meldeverfahren in Bezug auf seine Effizienz überprüfen und bewerten, ob die erforderlichen Dokumentationen hinsichtlich Identifikation, Meldung und Sachkunde der betreffenden Mitarbeiter sichergestellt sind darüber hinaus ist zu bewerten, ob die Compliance-Funktion in ausreichender Form in den Kontrollprozess eingebunden ist



Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Was ändert sich mit MiFID II/MiFIR" (im Folgenden MiFID genannt) begonnen. Dieser Artikel passt unseren Beitrag aus der ZIR 1/15 dem ab 3. Januar 2018 geltenden Aufsichtsrecht bezüglich des Nachweises der Sachkunde und Zuverlässigkeit an. Die Änderungen zum Beschwerdeprozess werden wir in einem separaten Beitrag aufgreifen. Im Rahmen der Verabschiedung des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG), das im April 2011 als Folge der Finanzmarktkrise in Kraft trat und insbesondere den Schutz und die Stärkung der Kleinanleger zum Ziel hatte, erfolgten auch Änderungen und Ergänzungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), unter anderem um den § 34d.

Daraus resultierte die seit 1. November 2012 gültige Anzeigepflicht für in der Anlageberatung tätige Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren Konkretisierung in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).

Die in Deutschland geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden inzwischen auf europäischer Ebene aufgegriffen. Sie sind durch WPDU seit 3. Januar 2018 zeitgleich zur MiFID umzusetzen.

Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte im Rahmen des 2. Finanzmarknovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) durch den § 87 WpHG sowie Änderungen in der WpHGMaAnzV. Die bisher bestehenden Anforderungen an die Sachkunde, die Nachweis- und Meldepflichten sowie die betroffenen Mitarbeiter der WPDU wurden durch die Umsetzung im neuen § 87 WpHG deutlich erweitert. Das deutsche Aufsichtsrecht geht mit seinen Meldeanforderungen über die europäischen Mindeststandards hinaus und macht zusätzliche Unterscheidungen in den Meldedatenbanken sowie Arbeitsprozessen der WPDU erforderlich. Die Überprüfung durch externe Dritte ist in der ebenfalls aktualisierten Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) auf Basis des § 89 WpHG geregelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 293 bis 300) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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