Juristisches Basiswissen für die Interne Revision


Zunehmende Verrechtlichung der Organisation und Tätigkeit der Internen Revision
Der Gesetzgeber hat sich auch im Zusammenhang mit der Internen Revision einer besonderen Regelungstechnik bedient

Von Dr. Thomas Münzenberg

(19.01.16) - Die Aufgaben der Internen Revision sind in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller und komplexer geworden. Damit einher geht eine ständig steigende Regulierung der Tätigkeit dieser zentralen Unternehmensfunktion. Angesichts der großen Erwartungen in die hohe Qualität der Aufgabenerfüllung durch die Interne Revision ist dieser zu raten, sich der rechtlichen Anforderungen bewusst zu sein, die während des gesamten Prüfungsprozesses, aber auch bei der Beratung, eine wesentliche Rolle spielen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über Rechtsgrundlagen betreffend die Einrichtung einer Internen Revision, die Informationsbeschaffung vor unternehmerischen Entscheidungen im Rahmen der Business Judgment Rule, die rechtlichen Vorgaben bezüglich Prüfungsumfang und Stichproben sowie die Zusammenarbeit von Interner Revision und Aufsichtsrat.

Die zunehmende Verrechtlichung der Organisation und Tätigkeit der Internen Revision machen es erforderlich, dass deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben kaufmännischer und technischer Expertise auch über juristisches Basiswissen verfügen. Anders als beispielsweise bei Kaufleuten, deren Sonderprivatrecht im HGB verankert ist, existiert für die Interne Revision kein eigenständiges Gesetz. Ausdrückliche gesetzliche Regelungen finden sich lediglich sehr vereinzelt im Aktiengesetz, im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz. Aus diesem Befund darf aber keinesfalls der Schluss gezogen werden, dass die Interne Revision ungeregelt geblieben und ihre Etablierung, Organisation und Tätigkeit weitgehend ins Belieben der Beteiligten gestellt sei. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber auch im Zusammenhang mit der Internen Revision einer besonderen Regelungstechnik bedient, was einleitend am Beispiel der Einrichtung einer Internen Revision auf der Grundlage des Gesellschaftsrechts verdeutlicht werden soll.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 256 bis 264) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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