Berufliche Praxis der Internen Revision
Die Implementierungsleitlinien (Teil 2) - Konkrete Handlungshinweise in den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision
Die erforderliche berufsübliche Sorgfalt setzt die Einhaltung des IIA-Ethikkodex und das Verstehen des systematischen und zielgerichteten Ansatzes im IPPF voraus
Michael Bünis
Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk des Institute of Internal Auditors (IIA). Die Einhaltung ihrer verbindlichen Elemente (Grundprinzipien, Ethikkodex, Standards und Definition der Internen Revision) ist für die berufliche Praxis der Internen Revision unverzichtbar. Die Standards und ihre Erläuterungen sind Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Die Implementierungsleitlinien unterstützen dabei, die Standards anzuwenden. Im Folgenden werden die Implementierungsleitlinien zur Fachkompetenz (Attributstandards 1200-1230) zusammenfassend dargestellt.
Dabei wird insbesondere auf die Anwendung im deutschen, dualistischen System der Unternehmensführung abgestellt, in dem die Interne Revision als Instrument der Geschäftsleitung agiert. Neben den Standards und den Umsetzungshinweisen werden die Nachweise aufgeführt, die geeignet sind, die Erfüllung des jeweiligen Standards zu belegen. Die Implementierungsleitlinien zu den Attributstandards 1000–1130 wurden in der Ausgabe 2/2018 der ZIR behandelt. In künftigen Teilen werden in gleicher Weise die Leitlinien zu den weiteren Attributstandards und zu den Ausführungsstandards erläutert.
Aufträge müssen mit Fachkompetenz und der erforderlichen beruflichen Sorg falt durchgeführt werden. Revisoren müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die Interne Revision muss insgesamt die erforderlichen Fähigkeiten besitzen oder sich beschaffen. Fachkompetenz bezieht sich auf Wissen, Fähigkeiten und sonstige Qualifikationen. Sie umfasst die Berücksichtigung von aktuellen Aktivitäten, Trends und neuen Themen, um relevante Empfehlungen zu ermöglichen. Revisoren sollen ihre Fachkompetenz durch sachgerechte, berufliche Befähigungsnachweise belegen, wie beispielsweise durch das CIA-Examen und weitere Zertifizierungen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2018, Seite 232 bis 236) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis
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