Arbeit der Internen Revision: Widerstand normal?
Neuro-Systemic-Audit: Der Umgang mit Widerständen in der Revisionsarbeit
Erkenntnisse der Neurowissenschaften in optimaler Weise nutzen
Von Silvia Puhani
Manchmal wirkt die Interne Revision wie ein rotes Tuch auf die geprüften Fachbereiche. Wir bemerken Widerstände, die wir uns nicht erklären können. Denn wir haben uns entsprechend unserer Vorgaben und insbesondere auch so wie in anderen Situationen verhalten, in welchen es nicht zu solchen Widerständen kam. Dieser Artikel erläutert, was Widerstand ist, und als wie "normal" wir ihn in der Revisionsarbeit betrachten sollten. Es wird aufgezeigt,
>> in welchen Situationen man als Revisor mit Widerstand zu rechnen hat,
>> auf welche Arten er sich äußern kann,
>> was von Seiten der Revision getan werden kann, um die Entstehung von Widerstand unwahrscheinlicher zu machen,
>> wie sich die in Widerständen enthaltene Energie nutzen lässt und
>> welche Bedeutung unseren sog. somatischen Markern und unserem Erfahrungswissen beim optimal zielführenden Umgang mit Widerständen zukommt.
Für diesen Artikel wird vorausgesetzt, dass die Revision "gute" Arbeit in dem Sinne leistet, dass keine handwerklichen/sachlichen Fehler (wie z. B. fehlerhaft dargestellte Ist-Zustände) vorliegen und sich der Widerstand dennoch im obigen Sinne zeigt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2016, Seite 182 bis 193) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
eingetragen: 03.09.16
Home & Newsletterlauf: 11.10.16
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.