Gezielte Prüfung von auffälligen Filialen


IT-basiertes Kennzahlensystem als unterstützendes Werkzeug der Filialrevision
Diese Praktiken bieten oftmals nicht die gewünschte objektive Prüfungstiefe und sind suboptimal in der Aufdeckung von Fraud, Compliance-Verstößen oder Prozessschwächen

Von Dipl.-Kfm. Thorsten Kuznik

(11.09.15) - Eine hohe Anzahl von Filialen im In- und Ausland adäquat, in vollem Umfang und fortlaufend zu prüfen, erfordert hohe personelle Ressourcen. Da diese meist nicht ausreichend vorhanden sind, greifen viele Revisionsabteilungen auf Self-Audits oder stichprobenhafte Prüfungen bestimmter Filialen zurück. Diese Praktiken bieten oftmals nicht die gewünschte objektive Prüfungstiefe und sind suboptimal in der Aufdeckung von Fraud, Compliance-Verstößen oder Prozessschwächen. Eine mögliche Lösung ist der Einsatz eines Systems, welches mit Hilfe einer Vielzahl an Kennzahlen aus unterschiedlichsten Bereichen genau die Problemfilialen ausgibt und Schwachstellen gezielt darstellt. Damit ist eine gezielte Prüfung von auffälligen Filialen auch mit begrenzten Ressourcen möglich. Der Zentralbereich Group Auditing & Risk Management der Douglas Holding AG hat ein solches System implementiert und zeigt praxisnah dessen Funktionsweise und Aufbau.

Bedingt durch die hohe Anzahl an Filialen eines multinational agierenden Einzelhandelskonzerns und durch per se begrenzte Personalressourcen in der Filialrevision können Filialprüfungen vor Ort (StoreCheckAudits) i. d. R. nur stichprobenhaft und nicht ganzheitlich über alle Filialen hinweg durchgeführt werden. Denkbare Lösungsansätze liegen sicherlich in der Forcierung von Self-Audit-Strukturen oder der Übertragung hoheitlicher Revisionstätigkeiten auf dezentrale Einheiten; sie alle werden dem Anspruch, die Unternehmensleitung bei der Unternehmenssteuerung zu unterstützen, aber letztlich nicht gerecht.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 176 bis 181) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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