Zu beachtende Prüfungsgrundsätze


Die Prüfung von Systemen durch Wirtschaftsprüfer und die Interne Revision
Prüfungsaufträge beziehen sich in der Regel auf eine Beschreibung des Systems, des Konzepts oder auf die Dokumentation durchgeführter Verfahren und Maßnahmen beziehen: Insoweit ist eine Verschriftlichung erforderlich



Von Prof. Dr. Christopher Almeling

In Unternehmen und anderen Organisationen eingerichtete Systeme werden aus unterschiedlichen Anlässen sowohl durch Wirtschaftsprüfer als auch durch die Interne Revision geprüft. Von internationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revisoren wurden Grundsätze für die Erbringung von Prüfungsleistungen und für andere Auftragsarten entwickelt. Der vorliegende Beitrag stellt die internationalen Prüfungsgrundsätze, die von Wirtschaftsprüfern zu beachten sind, vor, vergleicht diese mit den für Interne Revisoren einschlägigen Rahmengrundsätzen und ordnet spezifische Standards für die Prüfung von Systemen in diese Systematik ein. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Rahmengrundsätze und Standards zur Durchführung von Prüfungen (assurance) dieselben Zielsetzungen verfolgen. Sie unterscheiden sich im Detailgrad und in der Betonung einzelner Elemente.

Sowohl die Interne Revision als auch Wirtschaftsprüfer in Deutschland prüfen von Unternehmen oder anderen Organisationen eingerichtete Systeme. Wirtschaftsprüfer tun dies aufgrund gesetzlicher oder anderer Verpflichtungen (z. B. Prüfung des Risikofrüherkennungssystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften gemäß § 91 Abs. 2 AktG oder Prüfung des Internen Kontrollsystem im Rahmen von Abschlussprüfungen nach deutschen oder internationalen Prüfungsgrundsätzen) oder aufgrund freiwilliger Beauftragung durch das Unternehmen, den Aufsichtsrat oder andere Parteien.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2016, Seite 60 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

eingetragen: 24.04.16
Home & Newsletterlauf: 17.05.16


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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