Konzernrevision in Kreditinstitutsgruppen


Bei der Ausgestaltung der Konzernrevisionsfunktion sind gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten
Die Konzernrevision kann sich auch der Internen Revisionen von Tochtergesellschaften bedienen

Von DIIR-Arbeitskreis "MaRisk"

(18.11.13) - Kreditinstitute müssen gemäß § 25a Absatz 1 KWG über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen. Das Risikomanagement beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision.

Zur Konzernrevisionsfunktion in Kreditinstitutsgruppen finden sich aktuell keine tiefergehenden Vorgaben der Bankenaufsicht. Dies führt – in Abhängigkeit von Struktur und Kultur der jeweiligen Bankkonzerne – zu heterogenen Ausgestaltungsformen in der Praxis. Der folgende Aufsatz befasst sich mit zwei Modellvarianten, die als Blaupause für die Organisation einer Konzernrevision in Kreditinstituten dienen können und nach Auffassung des DIIR-Arbeitskreises MaRisk den regulatorischen Vorgaben entsprechen, jedoch nicht als Idealbild missverstanden werden sollen. Wesentliche Teile des Aufsatzes sind bereits im Revisionshandbuch des Arbeitskreises MaRisk auf der Internetseite des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. veröffentlicht worden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2013, Seite 246 bis 254 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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