Konzept des Extended-Audit-Verbunds


Der Extended-Audit-Verbund: Ein Praxisbeispiel zur Sicherstellung von Synergien im Rahmen des "Three Lines of Defense"-Modells
Im Sinne des "Three Lines of Defense"-Modells muss hier klar zwischen der zweiten sowie der dritten Verteidigungslinie, der Internen Revision, unterschieden werden

Von Dr. Nikolaus Raupp

(20.01.16) - In der Diskussion um die Abgrenzung von Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Funktionen im "Three Lines of Defense Modell" wird immer wieder auf potenzielle Synergien durch Koordination und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren hingewiesen. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen bei limitierten Ressourcen, stellt sich die Frage, wie diese Synergiepotenziale in der Praxis genutzt werden können, ohne die notwendige Funktionentrennung aufzuheben. Mit dem hier vorgestellten Ansatz des "Extended-Audit-Verbund" bei BASF soll ein Praxisbeispiel für die Koordination verschiedener Governance-Funktionen und für den institutionalisierten Wissensaustausch aufgezeigt werden. Die Interne Revision der BASF nutzt das Konzept des Extended-Audit-Verbunds bereits seit 2012 erfolgreich in der betrieblichen Praxis.

Die meisten Prüfer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mindestens einmal von einer zu prüfenden Einheit die Klage "wir hatten doch gerade erst ein Audit" gehört haben. In vielen Fällen lässt sich jedoch schnell feststellen, dass es sich dabei nicht um ein Audit der Internen Revision, sondern vielmehr um ein "Quality Assessment" in Bezug auf externe Standards (ISO, GMP, etc.) oder interne Governance-Vorgaben (EHS, Prozessqualität, etc.) handelte. Im Sinne des "Three Lines of Defense"-Modells muss hier klar zwischen der zweiten Verteidigungslinie (z. B. Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Compliance) sowie der dritten Verteidigungslinie, der Internen Revision, unterschieden werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 266 bis 272) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

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    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

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