Revisionsaspekte beim Mobile Computing


Ausgewählte Beispiele potenzieller Risiken beim Mobile Computing und Handlungsempfehlungen
Für den Einsatz mobiler Endgeräte empfiehlt sich die Festlegung spezifischer Konzepte


Von Bernd Stolberg, Heinrich Braun, Uwe Donandt, Önder Güngör, Rudolf Lindenmeyer, Martin Le Maire, Ulrich Manske, Nicolas Stein und Jan Stottrop

(23.01.13) - Die Nutzung mobiler Endgeräte gewinnt zunehmend sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld an Bedeutung. Der Einsatz wird hierbei durch eine Vielzahl von Informations- und Kommunikationsdiensten – vielfach als integrierte Anwendungen – unterstützt. Wenngleich sowohl die Geräte als auch die angebotenen Dienste häufig bereits über implementierte Sicherheitsfeatures verfügen, existiert eine Vielzahl von Schwachstellen und Bedrohungspotenzialen, die beim Einsatz mobiler Endgeräte beachtet und durch zusätzliche – technische und/oder organisatorische – Sicherheitsmaßnahmen wirksam abgewehrt werden müssen.

Mobile Endgeräte bergen in der Anwendung eine Vielzahl von Datensicherheits-Risiken. Die Autoren zeigen anhand konkreter Beispiele Risikopotentiale auf und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab. Für die praktische Arbeit werden phasenorientiert spezifische Prüfungsfelder und -fragen entwickelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2012, Seite 280 bis 288) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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