Revisionsarbeit & Risikoorientierung
Auswahl von Prüfungselementen: Anspruch und Wirklichkeit
Anwendungshinweise auf Basis der IDW-Prüfungsstandards zu Prüfungsnachweisen und Stichproben sowie des Praktischen Ratschlags des IIA zu Stichprobenverfahren
Von Michael Bünis und Thomas Gossens
Revisoren müssen ihre Schlussfolgerungen und Revisionsergebnisse auf geeignete Analysen und Bewertungen stützen. In der Regel erzielen Revisoren ihre Prüfungsergebnisse nicht durch vollumfängliche Prüfungen, sondern durch Prüfungshandlungen, die sie für eine Teilmenge einer Grundgesamtheit durchführen. Je nach Ausgestaltung dieser Teilmenge können aus den Prüfungshandlungen sehr unterschiedliche Qualitäten von Prüfungsurteilen abgeleitet werden – und man kann dabei auch viel falsch machen. Ab 2016 gelten neue Prüfungsstandards des IDW hinsichtlich der Auswahl von zu prüfenden Elementen. Im Jahr 2013 hat das IIA im Rahmen der Internationalen Grundlagen den Praktischen Ratschlag 2320-3 veröffentlicht, der Interne Revisoren bei der Anwendung von Stichprobenverfahren unterstützen soll. Dieser Artikel setzt sich mit den Anforderungen auseinander und untersucht insbesondere die praktische Relevanz für den Prüfungsalltag.
Ein wesentliches Element der Revisionsarbeit ist die Risikoorientierung. Diese ist nicht nur bei der Aufstellung des Jahresplans, sondern auch bei der Durchführung einer einzelnen Prüfung zu berücksichtigen. Anwendung findet die Risikoorientierung unter anderem bei der Festlegung der Prüfungsziele und damit verbunden auch bei der Auswahl der zu prüfenden Elemente. Oftmals ist die einschränkende Auswahl von zu prüfenden Elementen geboten, notwendig oder sinnvoll.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2017, Seite 5 bis 13) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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