Interne Revision und Prüfungsausschuss
Zusammenarbeit von Interner Revision und Audit Committee im deutschen Corporate Governance-System
Eine empirische Untersuchung zur Analyse von Struktur und Leistung
Von Prof. Dr. Marc Eulerich und Dipl.-Kfm. Jochen Theis
(28.06.12) - Die Zusammenarbeit von Interner Revision und Prüfungsausschuss ist in den vergangenen Jahren ein wertvoller Aspekt der Revisionsarbeit geworden. Sowohl durch praktische Vorgaben, wie z. B. dem Three-Lines-of-Defense-Modell, als auch durch den regulatorischen Rahmen, hier vornehmlich das BilMoG, ist diese Verbindung von zentraler Bedeutung. Der vorliegende Beitrag betrachtet diese Verbindung anhand einer empirischen Untersuchung von Daten deutscher Revisoren innerhalb der Common Body of Knowledge-Studie (CBOK).
Nicht erst seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist eine Verbindung des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat (Audit Committee) und der Internen Revision ein zentrales Merkmal der wiederkehrenden Arbeit vieler Revisionsleiter. Allerdings hat die Gesetzesvorgabe eine konkrete Aufgabe für das Audit Committee kodifiziert, die den Stellenwert der Internen Revision im Gesamtsystem der Corporate Governance belegt. Nach § 107 Abs. 3, Satz 2 AktG kann der Aufsichtsrat "… einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems (…) befasst".
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2012, Seite 132 bis 137) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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