Prüffeld der sonstigen Nebentätigkeiten


Sonstige Nebentätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten
Begrenzung von Risiken durch Einbeziehung in die Prüfungstätigkeit der Internen Revision



Arbeitsgruppe "Nebentätigkeiten" des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision im Krankenhaus"

Nach den in früheren Beiträgen behandelten Themen Privatliquidation (siehe ZIR 4/14, "Checkliste zur Prüfung der Privatliquidationen im Krankenhaus") und Gutachtertätigkeiten (siehe ZIR 5/15, "Prüfung der ärztlichen Gutachtertätigkeit im Krankenhaus"), werden in diesem Beitrag die sonstigen Nebentätigkeiten revisionsseitig näher betrachtet. Ärztinnen und Ärzte können eine Reihe weiterer Nebentätigkeiten ausüben. Da sich im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Nebentätigkeiten auch strafrechtliche Risiken ergeben können, sollten Interne Revisionen dieses Gebiet in ihre Prüfungstätigkeiten einbeziehen. In dem folgenden Artikel sind die speziellen Aspekte, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die häufigsten Sachverhalte dargestellt, die im Rahmen einer Prüfung beleuchtet werden sollten.

Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ist eine Nebentätigkeit jede nicht zum Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, im privatrechtlichen Bereich jede Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Für die Einordnung als Nebentätigkeit ist es unerheblich, ob diese gegen Entgelt oder unentgeltlich erbracht wird. Maßgeblich ist, dass die außerhalb des Dienstes beziehungsweise Hauptberufes wahrgenommene Tätigkeit faktische oder rechtliche Auswirkungen auf das Arbeits-/Beamtenverhältnis hat.

Im Krankenhausbereich können Ärzte/Ärztinnen grundsätzlich neben der vertraglich vereinbarten Tätigkeit auch Nebentätigkeiten ausüben. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Sachverhalte zu berücksichtigen und organisatorisch zu regeln.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2018, Seite 69 bis 72) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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