DSGVO betrifft die Privatwirtschaft sehr stark


Datenschutz im Kontext der Digitalisierung
Und die damit verbundenen Compliance-Herausforderungen



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Katharina Kuhn

Mit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 brach ein neues Rechenzeitalter des Datenschutzes für die Welt an. Nebst der Stärkung des Menschenrechtsschutzes und einem neuen Sensibilitätsverständnis für Daten im Digitalisierungszeitalter, führte jener Meilenstein jedoch auch zu einer Welle von Rechts- und Handlungsunsicherheiten in Unternehmen.

Eine adäquate Umsetzung der DSGVO betrifft die Privatwirtschaft sehr stark. Ungeachtet der fehlenden EU-Mitgliedschaft besteht seit dem EWR-Beschluss im Juli 2018 eine unmittelbare Anwendungspflicht auch für das Fürstentum Liechtenstein (neben Island und Norwegen). Aufgrund der Zugehörigkeit zum EWG/Schengenraum und dem damit verbundenen Binnenmarktzutritt Liechtensteins zur EU, sind die europäischen Datenschutzstandards auch in liechtensteinischen Unternehmen umzusetzen. Maßgebend hierzu ist die liechtensteinische Inkooperationsmaßnahme durch das total revidierte Datenschutzgesetz (DSG) seit dem 1. Januar 2019.

Nichtsdestotrotz gilt die DSGVO unmittelbar im Fürstenturm und genießt Anwendungsvorrang. Das liechtensteinische Datenschutzgesetz ist für Unternehmen vornehmlich im Bereich der Öffnungsklauseln als Spezifikum zu konsultieren sowie bei rein innerstaatlichen Anwendungsproblemen (Art. 1–44 DSG). Mittels Öffnungsklauseln wurden Gestaltungsspielräume für die vollziehenden Länder eröffnet, sodass Liechtenstein, parallel zum deutschen Bundesdatenschutzgesetz, das DSG strukturierte. Einzig die Datenschutzbeauftragtenbenennung ist differenziert ausgestaltet, sodass hier nur für öffentliche Stellen eine Obligation der Benennung zusätzlich zur DSGVO Kernnormierung besteht.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2020, Seite 173 bis 182) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

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    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

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    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

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