Embargos und Sanktionen


Sanktionen und deren Umgehungsmöglichkeiten
Wie Sanktionierte mithilfe simpler Geldwäschemethoden Finanzsanktionen umgehen



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Marie-Christin Falker

Sanktionen – insbesondere finanzieller Natur – können mit verhältnismäßig wenig Expertise auf dem Gebiet der Geldwäsche relativ simpel umgangen werden. Der vorliegende Artikel betrachtet Sanktionen aus Sicht der Sanktionierten sowie aus Sicht von Compliance-Beauftragten. Hierzu werden konkrete Methoden zur Umgehung von Sanktionen und deren praktische Implikationen diskutiert.

Sanktionen sind wirtschaftliche oder völkerrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Embargos, welche gegen Staaten, Unternehmen oder Einzelpersonen verhängt werden. Dies geschieht durch die EU, den UN-Sicherheitsrat oder individuelle Staaten. In der Praxis werden Sanktionen oftmals vom Sicherheitsrat verhängt und anschließend von der EU in Form von Regulationen und Ratsentscheidungen implementiert. Es kommt eher selten vor, dass die EU eigenmächtig Sanktionen verhängt.

Das Ziel von Sanktionen ist es, Druck auf einen Staat auszuüben, welcher etwa gegen völkerrechtliche Normen oder Grundsätze verstoßen hat. Sanktionen gegen Einzelpersonen sind oftmals Antwort auf terroristische Aktivitäten. Auch politisch exponierte Personen (PEPs) können das Ziel von Sanktionen sein, da von ihnen ein erhöhtes Risiko für Delikte wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung ausgeht. Sanktionen gegen Einzelpersonen beinhalten meist das Einfrieren ihrer Vermögenswerte sowie Restriktionen in Bezug auf Kredite und Darlehen


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2021, Seite 278 bis 281) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

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    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

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    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

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