Existiert ein Fragerecht zur Impfung?
Corona: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeitenden sich impfen lassen?
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Fragerecht über den Impfstatus und kann auch nur anlassbezogen seine Arbeitnehmer verpflichten, sich der Durchführung eines Corona-Schnelltests zu unterziehen
Dr. Yvonne Conzelmann
In Deutschland finden immer mehr Impfungen gegen das Coronavirus statt. Erwartet wird, dass in wenigen Monaten bereits einem Großteil der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit offensteht, nachdem die bevorzugten Risikogruppen bereits geimpft wurden. Die bestehende Impfmöglichkeit gegen das Virus löst in der Öffentlichkeit zusehends eine Diskussion aus, ob geimpfte Personen besondere Vorzugsrechte erhalten, wie zum Beispiel erleichterten Zutritt zu Restaurants oder Kulturveranstaltungen. In diesem Zusammenhang wächst auch die Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Miterarbeitenden verlangen kann, sich zum Schutz der Allgemeinheit und der Kolleginnen und Kollegen gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine gesetzliche Impfpflicht besteht bislang in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach betont, sie wolle auch keine Impfpflicht einführen.
Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ein Recht hat, einem Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser sich nicht impfen lassen will. Neben der härtesten Sanktion der Kündigung, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber geimpfte und ungeimpfte Mitarbeiter unterschiedlich behandeln kann. Im Anschluss an diesen Themenkomplex wird der Frage nachgegangen, ob der Arbeitgeber ein Recht hat, seine Mitarbeiter über deren Impfstatus zu befragen. Danach wird erörtert, ob eine Verpflichtung der Arbeitnehmer besteht, sich auf das Coronavirus in regelmäßigen zeitlichen Abständen testen zu lassen. Abgerundet wird der Beitrag mit einem zusammenfassenden Fazit.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2021, Seite 132 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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