Reputationsrisiko Lobbyismus
Das Lobbyregister: neue Anforderungen für Unternehmen
Eine Hinführung zur Verrechtlichung des Lobbyismus in Deutschland
Dr. Bernd Federmann, Hartfrid Wolff
Das neue Lobbyregister ist da: der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das neue Lobbyregistergesetz verabschiedet, einen Tag danach wurde es schon im Bundesrat bestätigt. Auch das Abgeordnetengesetz wurde am 11. Juni 2021 nunmehr im Deutschen Bundestag novelliert. Plötzlich ging es sehr schnell mit Neuerungen in der Compliance für die Interessenvertretung und den Lobbyismus in Deutschland. Damit ist die Interessenvertretung in Deutschland als Teil der demokratischen Diskussion legitimiert, transparent gestaltet und gesetzlich festgehalten.
Denn die Gewährleistung legitimer Interessenvertretung bedeutet mehr, als Vorschriften für die Vergabe von Geschenken und Spenden oder Regelungen für die Aussprache von Einladungen an Amts- oder Mandatsträger zu implementieren. Die Interessensvertretung ist deutlich weitergehend. Viele Abteilungen in einem Unternehmen sind betroffen; für die Compliance-Abteilung ergibt sich eine neue Herausforderung. Die rechtliche Neujustierung durch das Lobbyregistergesetz und die Novellierung des Abgeordnetengesetzes zeigen dies nunmehr sehr deutlich. Damit verbindet sich eine ganze Reihe von Neuregelungen, die Herausforderungen für Unternehmen, Verbände und Kommunikationsdienstleister beinhalten.
Der Begriff Lobbyismus wird noch immer als "die planmäßige Vertretung der Interessen eines Verbandes, einer Non-Profit-Organisation oder eines Unternehmens durch Aufbau und Pflege von Kontakten zu Repräsentanten der politischen Institutionen, wie etwa Parlament, Regierung und Ministerien" verstanden. Im neuen Lobbyregistergesetz wurde nunmehr eine ergänzende Legaldefinition für die Interessenvertretung aufgenommen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2021, Seite 215 bis 222) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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