Selbstdarstellung der Compliance


Nein! - Die negative Perspektive der Compliance
Compliance wird darauf verweisen, dass ihre primäre, originäre Aufgabe darin besteht, falsche Entscheidungen zu vermeiden




Von Thomas Schneider, Klaus Funk

Unternehmerisches Handeln ist eine Anforderung an die Mitarbeiter eines Unternehmens. Und die Compliance? Stimmt pflichtbewusst zu. Wenn es darum geht, den eigenen Wertbeitrag zum Unternehmenserfolg zu kommunizieren, herrscht jedoch Stille. Die Versuche darauf zu verweisen, dass eine gute Compliance zum Unternehmenserfolg beiträgt, wirken oft mühsam begründet und konstruiert. Vor allem wenn Ansprechpartner immer wieder ein Nein erfahren, dies nicht aktiv tun und jenes nicht passiv zulassen sollen, wird der Vorwurf laut, dass Compliance verhindert, aber nicht ermöglicht.

Kennen Sie noch Feldmühle Nobel oder Deutsche Babcock? VIAG oder Nixdorf ? 1988 zählten diese Unternehmen zu den Gründungsmitgliedern des DAX 30. Je nach Zählart sind 13 der 30 Unternehmen heute noch existent, also mehr als die Hälfte aus unterschiedlichen Gründen verschwunden. Warum? So unterschiedlich die Geschichte war, lässt sich ein Merkmal festhalten: Die Entscheider haben Fehler begangen, schwerwiegende Fehler. Und die übrig gebliebenen Unternehmen? Kein Unternehmen hat eine ununterbrochene Erfolgsgeschichte geschrieben. Ob Glyphosat bei Bayer oder das brasilianische Hüttenwerk von ThyssenKrupp, der Dieselskandal bei VW oder die Fusion von Daimler mit Chrysler, alles große Fehlentscheidungen, aber mit einem entscheidenden Unterschied zu den erstgenannten Unternehmen: Die betroffenen Unternehmen überlebten.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2020, Seite 7 bis 9 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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