Praxis des Risikomanagements


Zum aktuellen Stand des Risikomanagements in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gibt es bisher wenige substanzielle Ergebnisse
Deutsche, chinesische und schottische kleine und mittlere Unternehmen

Von Prof. Dr. Thomas Henschel, Dr. Susanne Durst, Stefanie Busch

(11.01.16) - Die Umsetzung des Risikomanagements in kleinen und mittleren Unternehmen steht in der betriebswirtschaftlichen Literatur kaum im Fokus. Auf Basis einer umfangreichen Literaturanalyse wurden die bisher vorhandenen Studien bzw. Konzepte für kleine und mittlere Unternehmen ausgewertet und der weitere Forschungsbedarf identifiziert. Dabei hat sich gezeigt, dass jeweils nur Teilbereiche des Risikomanagements untersucht wurden und Aussagen zum Thema in kleinen Unternehmen bisher nicht vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel der vorliegenden Studie, in kleinen und mittleren Unternehmen den aktuellen Stand des Risikomanagements zu beleuchten und Handlungsvorschläge für deren Umsetzung bzw. Weiterentwicklung aufzuzeigen. Die Untersuchung erfolgt in deutschen, chinesischen und schottischen Unternehmen.

Zum aktuellen Stand des Risikomanagements in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gibt es bisher wenige substanzielle Ergebnisse. Die nationale und internationale Literatur bietet nur wenige Vorschläge, wie ein für KMU geeignetes Risikomanagement aufgebaut sein könnte. Diese Tatsache wird oft damit begründet, dass das Risikomanagement ein recht junger Zweig der Betriebswirtschaftslehre ist, für den sich noch keine Standards herausgebildet haben. Häufig wird – fälschlicherweise – angenommen, dass KMU kein Risikomanagement benötigen, da
der Gesetzgeber auf börsennotierte Unternehmen fokussiert. Dennoch sollte ein umfassendes Risikomanagement auch für KMU ein ureigenes Interesse darstellen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2015, Seite 246 bis 254) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

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    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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