Prävention vor Fehlern in der Rechnungslegung


Vertrauen in die Rechnungslegung durch Enforcement
Der Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung im Interview


Von Prof. Dr. Edgar Ernst

(20.06.12) - Als Reaktion auf die Bilanzskandale zu Beginn des letzten Jahrzehnts wurde im Jahr 2005 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gegründet. Die Aufgaben der privatrechtlichen DPR sind in §§ 342b ff. HGB geregelt, die durch das Bilanzkontrollgesetz eingeführt wurden. Die DPR übernimmt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens die erste Stufe des Enforcement der Rechnungslegung in Deutschland. Sie prüft auf Basis freiwilliger Mitwirkung die Ordnungsmäßigkeit von Einzel- und Konzernabschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Erst bei einer Weigerung zur Mitwirkung am Prüfverfahren bzw. bei einem Nicht-Einverständnis mit dem Prüfergebnis der DPR seitens der Unternehmen nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der zweiten Stufe des Enforcement Prüfungen auf. Prof. Dr. Edgar Ernst ist seit Juli 2011 Präsident der DPR. Prof. Dr. Ernst war Finanzvorstand bei der Deutschen Post AG und verantwortete u.a. den Börsengang im Jahr 2000. Seit 2006 ist er Honorarprofessor an der WHU Koblenz. Mit Prof. Dr. Edgar Ernst sprach ZRFC-Chefredakteur Prof. Dr. Stefan Behringer.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2012, Seite 108 bis 110) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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