Bewährungsstrafen wegen Untreue


Aktuelle Urteile: Vermögenstransfer im Konzern: Strafbarkeitsrisiko Untreue
Selbst im Konzern sind Vorstände gem. § 1 öAktG vorrangig ihrem eigenen Unternehmen verpflichtet

Zusammengestellt und kommentiert von RA Dr. Philipp Fölsing, Hamburg

(27.10.14) - Am 30. 01. 2014 bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof1 (OGH) Bewährungsstrafen wegen Untreue gem. § 153 Abs. 2 Var. 2 öStGB gegen zwei ehemalige Vorstände der Libro Handels AG. Der OGH warf ihnen überhöhte Dividendenausschüttungen unter Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr gem. § 52 öAktG (entspricht dem deutschen § 57 AktG) vor. Keinesfalls entlastet sah das Gericht die Manager durch die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat und den Dividendenbeschluss der Alleinaktionärin. Gegen ihre Strafbarkeit sprach auch nicht die Vermögensmehrung bei der Muttergesellschaft zum Ausgleich der Vermögensminderung bei der Tochtergesellschaft. Selbst im Konzern seien Vorstände gem. § 1 öAktG vorrangig ihrem eigenen Unternehmen verpflichtet.

Rechtswidrige Dividendenbeschlüsse zum Nachteil ihres Unternehmens dürften sie deshalb nicht ausführen. Deutsche Manager müssen die Rechtsprechung des OGHs zur Dividendenausschüttung im Konzern beachten, wenn sie ein österreichisches Unternehmen leiten oder als gesetzlicher Vertreter der deutschen Mehrheitseignerin über die Dividende ihrer österreichischen Tochtergesellschaft beschließen. Für beide Fälle gelten gem. §§ 25 Abs. 1, 36 Abs. 1 öStPO die Grenzen des österreichischen Strafrechts (Tat- oder Erfolgsort in Österreich).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2014, Seite 230 bis 233) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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