01.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen wird von Experten unterschiedlich beurteilt
Der in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses thematisierte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vierten Antigeldwäscherichtlinie der EU ist an entscheidenden Stellen lückenhaft



01.06.17 - Gesetzesentwurf zur EU-Geldwäscherichtlinie: Transparenzregister lückenhaft
Der in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses thematisierte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vierten Antigeldwäscherichtlinie der EU ist an entscheidenden Stellen lückenhaft. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und Stiftungen künftig ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein bundesweites Transparenzregister melden müssen. Eine wichtige Maßnahme, doch wer in das Register Einsicht hat und welche Konsequenzen entstehen, wenn Unternehmen angeben, ihre Eigentümer nicht zu kennen – das ist nicht zufrieden stellend geregelt. „Wir begrüßen die Einführung des Transparenzregisters. Dies kann ein mächtiges Instrument im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden. Doch durch Lücken in der Umsetzung wird das Transparenzregister nicht die erhoffte Wirkung entfalten“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

01.06.17 - Staatsrechter Professor Clemens Arzt zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen: "Wir haben eine völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung"
Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer Anhörung des Innenausschusses deutlich. Die Richtlinie sieht eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedsstaat der EU starten. Sie räumt den EU-Staaten zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten sowie Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen einschließlich Flugbuchungen erbringen, einzubeziehen. Von dieser Möglichkeit möchte die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten sogenannten Fluggastdatengesetz Gebrauch machen, um Sicherheitslücken zu schließen.

01.06.17 - Kampf gegen die Geldwäsche: Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nunmehr als Verpflichtete gelten
Die von der Deutsche Bundesregierung geplanten schärferen Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses aus unterschiedlichen Gründen kritisiert worden. "Deutschland ist ein attraktives Land für Geldwäsche", stellte etwa der Sachverständige Andreas Frank in seiner Stellungnahme fest. Frank warf Politik und Behörden vor, das vor 24 Jahren in Kraft getretene Geldwäschegesetz nicht umgesetzt zu haben. Daher könne es nicht überraschen, dass Erfolge im Kampf gegen Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung ausgeblieben seien. Dies liege auch daran, dass staatliche Aufsichtsbehörden weiterhin ihren Pflichten nicht nachkommen würden.

01.06.17 - Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, sollen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Die Deutsche Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen. Das Register soll von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Diese sollen dort vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters. "Wirtschaftsdelikte dürfen auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen nicht ohne Folgen bleiben", heißt es zur Begründung.


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