26.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 bereiten sich Unternehmen in ganz Deutschland darauf vor, neue gesetzliche Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zu erfüllen.
Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel.
26.11.24 - BFSG ante portas: alugha präsentiert fortschrittliche KI-Lösungen zur mehrsprachigen Video-Barrierefreiheit
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 bereiten sich Unternehmen in ganz Deutschland darauf vor, neue gesetzliche Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zu erfüllen. Dieses Gesetz, das die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht umsetzt, verlangt, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Online-Plattformen und Medieninhalte, für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich gemacht werden. Aktuell sind weltweit rund 430 Millionen Menschen von einem behindernden Hörverlust betroffen. Bis 2050 wird erwartet, dass sich diese Zahl auf über 700 Millionen Menschen erhöht. Dass es um die Barrierefreiheit im kommerziellen Internet noch schlecht bestellt ist, hat unlängst ein umfangreicher Test von Online-Shops der Aktion Mensch und anderer Partner ergeben. alugha, Plattform für die KI-gestützte Untertitelung und Übersetzung von Videos, zeigt sich hingegen bestens auf das BFSG vorbereitet.
26.11.24 - Wenn das Finanzamt zweimal klingelt: Richtig vorbereitet sein bei einer Betriebsprüfung
Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in der Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner. Hier verrät er, wie das richtige Warm-up für die Betriebsprüfung aussieht. Unregelmäßigkeiten bei Umsatz, Gewinn und Kosten, Vermögenszuwachs ohne die erforderlichen Einnahmen oder starke Umsatzschwankungen – Gründe für eine Betriebsprüfung kann es viele geben. "Eine Auffälligkeit in den Zahlen in einem Jahr führt in aller Regel noch zu keiner formellen Prüfungsanordnung", unterstreicht der Steuerprofi. Häufen sich die Unstimmigkeiten und sind zudem Unterlagen oder Belege nicht ordentlich, und eine unübersichtliche Aufstellung der Zahlen erschwert den Vergleich mit den Vorjahren, erregt das die Aufmerksamkeit der Sachbearbeiter.
26.11.24 - Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen bei Cookie-Einwilligungsbannern
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht. Ziel sei, es anwenderfreundliche anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu schaffen, die von Endnutzern getroffene Entscheidungen über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste verwalten und diese so entlasten, erläutert die Bundesregierung darin. Endnutzer sollen ein "transparentes Werkzeug" erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können.
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