Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Anhaltender Druck auf Firma Google zeigt erste Wirkung"
Widerspruchsfrist bis 15. Oktober 2010: Ausweitung der Frist für Vorab-Widerspruch entspreche Forderung der Bayerischen Staatsregierung
(23.08.10) - Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.
"Die Firma Google hat mir heute mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger nun zur effektiven Wahrung ihrer Schutzrechte mindestens bis zum 15. Oktober 2010 Widerspruch einlegen können. Ich begrüße diese überfällige Entscheidung des Konzerns, die ich auch in meinem Schreiben vom 13. August angemahnt habe.
Damit können Betroffene bereits vor dem Start des Dienstes Google Street View verhindern, dass Bilder ihrer Liegenschaften unverfremdet weltweit für jedermann im Internet zur Verfügung stehen. Google erfüllt hiermit eine unserer zentralen Forderungen. Betroffene, die wegen ihres noch andauernden Urlaubs noch gar nicht über den geplanten früheren Start von Google Street View informiert sind, haben nun einen deutlich verbesserten Schutz", sagte Innenminister Joachim Herrmann.
Trotzdem blieben noch einige Details offen, so Herrmann. Beispielsweise gibt es noch keine verbindliche Terminierung für eine vollständige Überprüfung vor dem Start des Internetangebots. Dies müsse nun ebenfalls zügig angegangen werden.
Eine Absage erteilte Herrmann der jüngsten Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, der die Einführung eines "Widerspruchsregisters" vorschlägt. Dort sollen Betroffene gegen die Nutzung persönlicher Daten für aktuelle und künftige geo-referenzierte Stadtpanoramadienste vorsorglich einen Widerspruch hinterlegen können, der dann für die Unternehmen bindend wäre.
Herrmann sagte: "Dieser Vorschlag von Herrn Schaar bringt uns nicht weiter. Er wird der aktuellen Fragestellung nicht gerecht und schafft unnötige Bürokratie für die Datenschutzbehörden und im Einzelfall auch für die Unternehmen. Es muss auch künftig unser Ziel bleiben, dass solche Anwendungen nur ins Netz gestellt werden, wenn vorher den Betroffenen ausreichend Gelegenheit zum Widerspruch zur Verfügung stand und alle Widersprüche vollständig abgearbeitet sind. Kompromisse oder Restrisiken bei technischen Schutzkonzepten zu Lasten des Datenschutzes sind für mich nicht akzeptabel."
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz wird für interessierte Bürger sein umfangreiches Informationsangebot nochmals aktualisieren und nützliche Ratschläge auch zum jetzt angekündigten Verfahren des Vorab-Widerspruchs bereitstellen.
Dazu zählen auch Schreiben an Google, mit denen ein Vorab-Widerspruch eingelegt und zugleich jede weitere Verwendung von Adressdaten ausdrücklich untersagt werden kann.
Sie erreichen das Angebot unter der Adresse:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10.htm
(Bayerisches Innenministerium: ra)
Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
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