Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung
Datenschützer wittern bei der schnellen Einführung von "Google Street View", dass der Datenschutz zu kurz kommt
Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts und Kritik aus Hamburg: Google sei überhaupt nicht an der einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert
(13.08.10) - Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.
In einer Presseerklärung wies der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar darauf hin, dass sich Google im letzten Jahr verpflichtet habe, im Rahmen eines 13-Punkte-Katalogs bei der Umsetzung des Dienstes Google Street View zum Teil deutlich über die Standards anderer Ländern hinausgehende Vorkehrungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu gewährleisten.
Google will Anfang nächster Woche das angekündigte Online-Tool für Widersprüche in Google Street View starten. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, vor Veröffentlichung der Street View-Bilder einen Vorab-Widerspruch gegen die Abbildung von Gebäude- und Grundstücksansichten einzulegen und umzusetzen. Die Widerspruchsfrist endet mit Schließung des Tools, frühestens vier Wochen nach seiner Öffnung.
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg wurde nach eigenen Angaben erst Ende letzter Woche über den Start des Online-Tools informiert. "Es hat mich sehr überrascht", so Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, "am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll. Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt."
Der Hamburger Datenschützer mutmaßt, dass Google überhaupt nicht an der einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert sei. Das zeige die die kurzfristige Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagere sowie die Tatsache, dass Google es ablehne, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten,
Ein Verfahren, für das eine Frist in Gang gesetzt wird, müsse sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden.
Außerdem hätte Google zugesagt, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse stehe aber noch aus. Dazu sagt Prof. Caspar: "Wir erwarten, dass uns diese Informationen vor Öffnung des Tools vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich, den Bürgern, die ihre persönlichen Daten zur Durchsetzung des Vorab-Widerspruchs zur Verfügung stellen müssen, zur Teilnahme an diesem Verfahren zu raten."
Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) mahnt Google in seinem Block, dem Thema Datenschutz gerecht zu werden. "Ich halte es für ein positives Signal, dass Google bereits vor Monaten zugesagt hat, Widersprüche gegen die Darstellung des eigenen Hauses in Google Street View zu berücksichtigen. Seither haben auch viele 10.000 Menschen Widerspruch eingelegt: via Internet, per Brief oder durch Hinterlegung eines Widerspruchs in entsprechenden Listen der Kommunen.
Im Hinblick auf die Abarbeitung dieser Widersprüche und das zukünftige Widerspruchsverfahren müssen verschiedene Anforderungen durch das Unternehmen gewährleistet werden." (BfDI: Datenschutzbehörde Hamburg: ra)
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
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