Klarstellung zu "Google Street View"


So nimmt man die Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen in Google Street View vor
Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen


Unkenntlichmachung in Street View veranlassen
Unkenntlichmachung in Street View veranlassen 3 Wege führen zum Ziel, Bild: Google

(16.08.10) - In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit:

Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

Zahlreiche Nutzer haben uns darauf hingewiesen, dass das Verfahren, wie Bürger Google mit der Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung auf Street-View-Bildern beauftragen können, in der Berichterstattung teils unvollständig oder missverständlich beschrieben wird.

Folgend finden Sie daher eine detaillierte Beschreibung der Meldemöglichkeiten sowohl vor als auch nach der Einführung des Dienstes in Deutschland.

Option 1: Senden Sie einen Antrag mit genauen Angaben an Google.
Das geht per E-Mail an streetview-deutschland(at)google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg (weitere Informationen).

Seit April 2009 können Eigentümer und Mieter in Deutschland auf den oben beschriebenen Wegen ihre Anträge an Google senden, um die Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung in Street View zu veranlassen.

Die Anträge, die per Brief eingereicht wurden, werden wie versprochen umgesetzt, bevor die entsprechenden Abbildungen in Street View verfügbar gemacht werden, und es sind seitens des Antragsstellers keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Antragsteller, die uns per E-Mail geschrieben haben, bekommen wie ihnen angekündigt eine Nachricht mit der Bitte, das in Option 2 beschriebene Online-Tool zu benutzen.

Eigentümer und Mieter können Google weiterhin Anträge per Brief senden. Eigentümer und Mieter aus den 20 Städten, die Google noch dieses Jahr in Street View verfügbar machen wird, beachten bitte Folgendes: Damit Ihr Antrag rechtzeitig vor der Einführung von Street View umgesetzt werden kann, muss der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein. Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden vor Start umgesetzt.

Option 2: Verwenden Sie das ab Kalender-Woche 33 verfügbare Online-Tool
Das Online-Tool ist eine zusätzliche, ergänzende Möglichkeit für Mieter und Eigentümer in Deutschland, wie sie Google mit der Vorab-Unkenntlichmachung ihres Hauses beauftragen können, sofern sie dies nicht bereits zuvor per Brief getan haben.

Das Tool ist ein neues Instrument und wird für jene 20 Städte, die wie angekündigt als erste Städte via Street View in Deutschland online gestellt werden, für einen
begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 15. September 2010 verfügbar sein.

Das Tool wird für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden auch weiterhin bis ins nächste Jahr online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.

Wer bereits per Brief die Vorab-Unkenntlichmachung seines Hauses beantragt hat, muss dies nicht nochmals mit Hilfe des Tools wiederholen. Diese Anträge werden bereits bearbeitet.

Sowohl die online- wie offline eingereichten Widersprüche für die 20 Städte müssen vor den oben genannten Terminen eingegangen sein, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung vor Launch zu ermöglichen.

Option 3: Street View nach der Einführung in Deutschland ausprobieren und erst dann entscheiden, ob man per Street View-Reporting-Link innerhalb des Dienstes das Haus/die Wohnung unkenntlich machen möchte.

Den Start von Street View auch in Deutschland abzuwarten, bietet den Vorteil, dass Nutzer den Dienst selbst ausprobieren, die Abbildung ihres Hauses/ihrer Wohnung ansehen und die Vorteile von 360-Grad-Straßenansichten auch in Deutschland in der Praxis erfahren können, bevor sie die Unkenntlichmachung von Aufnahmen unwiederbringlich beantragen.

Wie für Street View in aller Welt gängig, können Nutzer auch nach der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland ganz einfach auf den Link "Ein Problem melden" links unten auf jedem einzelnen Street View-Bild klicken. Damit können Sie Google informieren, wenn Ihr Haus/Ihre Wohnung nachträglich unkenntlich gemacht werden soll.

Korrigierte Datumsangabe zur Verfügbarkeit des Street View-Online-Tools
Hinsichtlich der Detailangaben zu (Vorab-)Anträgen auf die Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View hat Google eine Datumsangabe korrigiert:

Das Online-Tool, das auf www.google.de/streetview ab Kalender-Woche 33 für Vorab-Einsprüche zusätzlich bereitstehen wird, wird bis zum 15. September 2010 sein (und nicht bis zum 14. September 2010, wie ursprünglich angegeben). Das Tool wird also einen Tag länger als gestern angegeben verfügbar sein.
(Google: ra)

Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.

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