Klarstellung zu "Google Street View"
So nimmt man die Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen in Google Street View vor
Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen
(16.08.10) - In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit:
Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.
Zahlreiche Nutzer haben uns darauf hingewiesen, dass das Verfahren, wie Bürger Google mit der Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung auf Street-View-Bildern beauftragen können, in der Berichterstattung teils unvollständig oder missverständlich beschrieben wird.
Folgend finden Sie daher eine detaillierte Beschreibung der Meldemöglichkeiten sowohl vor als auch nach der Einführung des Dienstes in Deutschland.
Option 1: Senden Sie einen Antrag mit genauen Angaben an Google.
Das geht per E-Mail an streetview-deutschland(at)google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg (weitere Informationen).
Seit April 2009 können Eigentümer und Mieter in Deutschland auf den oben beschriebenen Wegen ihre Anträge an Google senden, um die Unkenntlichmachung ihres Hauses/ihrer Wohnung in Street View zu veranlassen.
Die Anträge, die per Brief eingereicht wurden, werden wie versprochen umgesetzt, bevor die entsprechenden Abbildungen in Street View verfügbar gemacht werden, und es sind seitens des Antragsstellers keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Antragsteller, die uns per E-Mail geschrieben haben, bekommen wie ihnen angekündigt eine Nachricht mit der Bitte, das in Option 2 beschriebene Online-Tool zu benutzen.
Eigentümer und Mieter können Google weiterhin Anträge per Brief senden. Eigentümer und Mieter aus den 20 Städten, die Google noch dieses Jahr in Street View verfügbar machen wird, beachten bitte Folgendes: Damit Ihr Antrag rechtzeitig vor der Einführung von Street View umgesetzt werden kann, muss der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein. Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden vor Start umgesetzt.
Option 2: Verwenden Sie das ab Kalender-Woche 33 verfügbare Online-Tool
Das Online-Tool ist eine zusätzliche, ergänzende Möglichkeit für Mieter und Eigentümer in Deutschland, wie sie Google mit der Vorab-Unkenntlichmachung ihres Hauses beauftragen können, sofern sie dies nicht bereits zuvor per Brief getan haben.
Das Tool ist ein neues Instrument und wird für jene 20 Städte, die wie angekündigt als erste Städte via Street View in Deutschland online gestellt werden, für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 15. September 2010 verfügbar sein.
Das Tool wird für alle anderen deutschen Städte und Gemeinden auch weiterhin bis ins nächste Jahr online zur Verfügung stehen, um auch in allen anderen deutschen Städten und Gemeinden die Vorab-Unkenntlichmachung von Bildern zu ermöglichen, bevor Street View für diese Städte und Gemeinden freigeschaltet wird.
Wer bereits per Brief die Vorab-Unkenntlichmachung seines Hauses beantragt hat, muss dies nicht nochmals mit Hilfe des Tools wiederholen. Diese Anträge werden bereits bearbeitet.
Sowohl die online- wie offline eingereichten Widersprüche für die 20 Städte müssen vor den oben genannten Terminen eingegangen sein, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung vor Launch zu ermöglichen.
Option 3: Street View nach der Einführung in Deutschland ausprobieren und erst dann entscheiden, ob man per Street View-Reporting-Link innerhalb des Dienstes das Haus/die Wohnung unkenntlich machen möchte.
Den Start von Street View auch in Deutschland abzuwarten, bietet den Vorteil, dass Nutzer den Dienst selbst ausprobieren, die Abbildung ihres Hauses/ihrer Wohnung ansehen und die Vorteile von 360-Grad-Straßenansichten auch in Deutschland in der Praxis erfahren können, bevor sie die Unkenntlichmachung von Aufnahmen unwiederbringlich beantragen.
Wie für Street View in aller Welt gängig, können Nutzer auch nach der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland ganz einfach auf den Link "Ein Problem melden" links unten auf jedem einzelnen Street View-Bild klicken. Damit können Sie Google informieren, wenn Ihr Haus/Ihre Wohnung nachträglich unkenntlich gemacht werden soll.
Korrigierte Datumsangabe zur Verfügbarkeit des Street View-Online-Tools
Hinsichtlich der Detailangaben zu (Vorab-)Anträgen auf die Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View hat Google eine Datumsangabe korrigiert:
Das Online-Tool, das auf www.google.de/streetview ab Kalender-Woche 33 für Vorab-Einsprüche zusätzlich bereitstehen wird, wird bis zum 15. September 2010 sein (und nicht bis zum 14. September 2010, wie ursprünglich angegeben). Das Tool wird also einen Tag länger als gestern angegeben verfügbar sein.
(Google: ra)
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
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