Google verstärkt Datenschutz bei Street View
Google schließt Frieden mit dem Hamburger Datenschützer
Hamburger Datenschutzbehörde begrüßt zusätzliche Datenschutzmaßnahmen
(23.08.10) - Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.
Google hätte sich im Zuge dessen zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen würden. So werde unter anderem seit April 2009 die Möglichkeit des vorherigen schriftlichen Widerspruches gegen die Abbildung eines Hauses/Wohnung noch vor dem Start des Dienstes angeboten.
Dies sei um ein zusätzliches Internet-Angebot zur Übermittlung von Widersprüchen ergänzt worden. Ungeachtet dessen bestehe auch nach Start von Street View wie in allen anderen Ländern die unbefristete Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion.
Google habe dem - in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befassten - Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit jetzt zudem bestätigt:
>> dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
>> dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
>> dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
>> dass die Daten - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
>> dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Damit gehe Google nach eigenem Bekunden über die bereits im April 2009 mit den deutschen Datenschutzbehörden beschlossenen Datenschutzmaßnahmen hinaus.
Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter, Google erklärte:
"Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden. Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln."
Google zitiert in diesem Zusammenhang auch ein Statement von Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
"Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um vier Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."
Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".
(Google: ra)
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
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