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Governance: Steigende Akzeptanz


Weiter steigende Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex
Hohe Zustimmung im DAX - Deutliche Verbesserungen im M-DAX und S-DAX


(05.10.06) - Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Cromme stellte die seit vier Jahren regelmäßig im Auftrag der Regierungskommission erhobene Studie gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Leiter des BCCG Prof. Dr. Axel von Werder vor. Kernaussagen der Studie Zum Ende des Jahres 2006 und damit nach Abschluss der diesjährigen Hauptversammlungssaison werden im Durchschnitt 79,3 der 82 Empfehlungen des Kodex von den DAX-Unternehmen befolgt werden. Im Vorjahr waren es noch 70,0 von den damals gültigen 72 Empfehlungen. Der positive Trend zeigt sich auch in den beiden anderen Indizes: Im M-DAX werden am Ende dieses Jahres 75,7 von 82 (2005: 65,4 von 72) Empfehlungen befolgt werden.

Im S-DAX werden es durchschnittlich 72,9 der 82 Empfehlungen sein, nach 61,8 der 72 Empfehlungen 2005. Auch bei den unverändert 19 Anregungen sind, bis auf einen leichten Rückgang im S-DAX, Verbesserungen auf bereits hohem Niveau zu beobachten. Die hohe Akzeptanz guter Corporate Governance in Deutschland zeigt sich auch daran, dass von den im Juni 2005 eingeführten zehn neuen Kodex-Empfehlungen zum Jahresende 2006 bereits acht von über 90 % der DAX-Unternehmen befolgt werden.

Da es sich beim DAX um den Trendsetter handele, könne man in absehbarer Zeit auch im mittleren und kleineren Börsensegment mit Verbesserungen rechnen, kommentierte Cromme dieses Ergebnis. Die zehn neuen Empfehlungen betreffen insbesondere die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern.

Aktuelle Corporate-Governance-Diskussion

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist eine von der Bundesministerin der Justiz eingesetzte ständige Kommission. Sie analysiert in der Regel einmal jährlich die Entwicklung der nationalen und internationalen Corporate Governance und beschließt gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Kodex. Der Kodex ist ein flexibles und freiwilliges Regelwerk der deutschen Wirtschaft zur transparenten Darstellung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle börsennotierter Aktiengesellschaften.
2005 hatte die Kommission die zehn neuen Kodex-Empfehlungen vor allem vor dem Hintergrund des Aktionsplans „Gesellschaftsrecht“ der EU-Kommission eingeführt. Die EU-Kommission hatte Empfehlungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern unterbreitet. Bei deren Umsetzung hatte die Regierungskommission insbesondere die strukturellen Unterschiede zu dem im internationalen Umfeld vorherrschenden One-Tier-Board-System zu beachten. Im Unterschied zu der Mehrheit anderer europäischen Staaten gibt es in Deutschland das duale System mit Vorstand und Aufsichtsrat, in dem die Funktionen von Geschäftsführung und Überwachung der Geschäftsführung deutlich klarer getrennt sind als im einstufigen Board- oder Verwaltungsratssystem, in dem diese Aufgaben in einem Gremium gebündelt sind. Im deutschen dualen System ist die Trennung der Funktionen von Geschäftsführung und Überwachung gesetzlich geregelt. Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder Die meisten neuen Kodex-Empfehlungen bezogen sich deshalb auch auf den Abschnitt 5 des Kodex über den Aufsichtsrat.

2005 wurden u. a. neu eingeführt:
>> Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Eine gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Zudem sollen Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt gegeben werden. Von diesen drei Empfehlungen wird nur die Empfehlung der Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl mit 85,7 % durchschnittlicher Zustimmung der DAX-Unternehmen zum Jahresende unterhalb der Schwelle von 90 % bleiben. Gleichwohl lässt sich die hohe Akzeptanz daran ablesen, dass vor Beginn der Hauptversammlungssaison 2006 erst 57,1 % der DAX-Unternehmen die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchführten. Auch die Empfehlung zu den Kandidatenvorschlägen wird mit mehr als 90 % Zustimmung weitestgehend akzeptiert.
>> Der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden oder eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses soll nicht die Regel sein. Eine entsprechende Absicht soll der Hauptversammlung besonders begründet werden. Diese Empfehlung zum Wechsel bleibt mit 77,8 % Zustimmung zum Jahresende 2006 zwar auch unter der Schwelle von 90 %, aber die Praxis solcher Bestellungen in jüngster Zeit zeigt immer deutlicher, dass die Unternehmen zum überwiegenden Teil sehr sorgfältig den Wahlvorschlag für diese herausgehobenen Positionen im Aufsichtsrat begründen.

Transparenz der Vorstandsvergütungen 2005 hat die Regierungskommission keine Veränderungen bei den Kodex-Empfehlungen vorgenommen, die sich mit der Transparenz der Vorstandsvergütungen befassen. Die Kommission war der Auffassung, dass man zunächst das inzwischen eingeführte Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) abwarten sollte. Wie in anderen Ländern – beispielsweise in der Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden – ist es nun auch in Deutschland verbindlich vorgeschrieben, die Vorstandsbezüge individualisiert offen zu legen, nachdem freiwillige Regelungen hinter den Akzeptanzerwartungen der Politik zurückgeblieben waren. Bis Ende 2005 hatten 20 DAX-Unternehmen angekündigt, die Vorstandsgehälter individualisiert und differenziert nach Fixum, Boni und variablen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zu veröffentlichen. Die Quote von zwei Dritteln wird bis Ende 2006 und damit vor der ab 2007 gesetzlich vorgeschriebenen individualisierten Veröffentlichung weiter auf 77,8 % steigen.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Aktionäre die vom VorstOG eingeräumte Möglichkeit nutzen und die Gesellschaften ermächtigen werden, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten. Die Regierungskommission wird sich in diesem Jahr mit der Anpassung des Kodex an die neue gesetzliche Lage befassen. (Regierungskommission DCGK: ra)


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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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