Flexibilisierung des untertägigen Stromhandels
Bundesnetzagentur begrüßt Verkürzung der Vorlaufzeiten für Stromhandel
Matthias Kurth: "Neue Regelung ist Vorbedingung, um erneuerbare Energien besser in den regulären Strommarkt integrieren zu können"
(03.12.10) - Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen seit dem 1. Dezember 2010 die Vorlaufzeit für Anmeldungen von Stromlieferungen durch ihre Netze deutlich verkürzen. Bisher mussten Stromlieferanten ihre Stromlieferungen bei den ÜNB mit einer Vorlaufzeit von wenigstens 45 Minuten anmelden. Die ÜNB haben nun die Regel, die bei Kraftwerksausfällen eine verkürzte Vorlaufzeit von 15 Minuten vorsieht, auf alle Stromlieferungen durch ihr Netz ausgedehnt. Die ÜNB benötigen die rechtzeitige Kenntnis über geplante Stromlieferungen zur Überwachung des Leistungsgleichgewichts in ihren Regelzonen.
Die Verkürzung der Vorlaufzeit erleichtert insbesondere die Durchleitung von Strom in die Regelzonen anderer Übertragungsnetze, da die nachträgliche Korrektur bereits angemeldeter Mengen auf Stromlieferungen innerhalb einer Regelzone beschränkt ist. Künftig kann jeder Stromlieferant, der Leistungsungleichgewichte bei den von ihm belieferten Kunden erkennt, noch bis zu einer Viertelstunde vor Echtzeit das Ungleichgewicht durch Stromlieferungen aus anderen Regelzonen ausgleichen. Damit können die Stromlieferanten zukünftig noch besser ihre Stromerzeugung an den aktuellen Verbrauch ihrer Kunden anpassen.
"Die Bundesnetzagentur begrüßt die Verkürzung der Vorlaufzeit auf 15 Minuten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die kürzere Vorlaufzeit ist ein wichtiger Schritt, die konventionelle Erzeugung möglichst genau dem tatsächlichen Strombedarf anzupassen und trägt zu einer weiteren Flexibilisierung des untertägigen Stromhandels bei."
"Die Verkürzung hilft aber nicht nur den Stromlieferanten bei der Anpassung der Erzeugung an den tatsächlichen Verbrauch ihrer Kunden. Sie ist auch eine wichtige Vorbedingung, um die gegenwärtig von den ÜNB börslich vermarkteten Strommengen aus erneuerbaren Energien besser in die regulären Strommärkte integrieren zu können. Denn mit der Verkürzung der Vorlaufzeit für die Anmeldung von Stromlieferungen auf 15 Minuten ist eine der Voraussetzungen dafür geschaffen, die Vorlaufzeiten für den untertägigen börslichen Handel ebenfalls zu verkürzen", so Kurth. (Bundesnetzagentur: ra)
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