Bundesnetzagentur: Biogas-Monitoringbericht
Matthias Kurth: "Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze bietet noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial"
Bundesregierung überprüft auf Basis des Monitoring-Berichts die Sonderregelungen für die Einspeisung und den Transport von Biogas in Erdgasnetzen
(22.06.11) - Die Bundesnetzagentur hat erstmalig ihren Bericht an die Bundesregierung über die Auswirkungen der Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz veröffentlicht. Zum 31. Dezember 2010 speisten 44 Erzeugungsanlagen ca. 270 Mio. Kubikmeter Biogas in das Gasversorgungsnetz. Diese Biogasanlagen sind nicht zu verwechseln mit den tausenden Anlagen, die sich darauf beschränken, Biogas vor Ort zu verstromen.
"Die Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze bietet noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Das Einspeiseziel von sechs Mrd. Kubikmetern im Jahr 2020 wurde im Jahr 2010 erst zu 4,5 Prozent erreicht. Ursächlich hierfür ist die erhebliche Diskrepanz zwischen den Produktionskosten von Biogas und den Marktpreisen für fossiles Erdgas. Im Jahr 2010 betrugen die durchschnittlichen Herstellungskosten für Biogas 6,2 Cent/kWh, bei einer Streubreite zwischen 1,3 Cent/kWh und 9,3 Cent/kWh. Biogas bietet, wenn es in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist wird, große Vorteile. Da es mit fossilem Erdgas kompatibel ist, kann es mittels der vorhandenen Leitungen und Speicher unabhängig vom Produktionsort und -zeitpunkt genutzt werden. Damit könnte Biogas zukünftig auch einen wesentlichen Beitrag zur Verstetigung fluktuierender regenerativer Energiearten leisten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Nach § 37 der Gasnetzzugangsverordnung legt die Bundesnetzagentur der Bundesregierung jährlich zum 31. Mai einen Biogas-Monitoringbericht vor. Die Bundesregierung überprüft auf Basis dieses Berichts die Sonderregelungen für die Einspeisung und den Transport von Biogas in Erdgasnetzen. Der Bericht beruht auf einer empirischen Erhebung bei Betreibern von Anlagen zur Biogasaufbereitung, Gasnetzbetreibern und Biogashändlern. Er enthält u. a. Daten zur Menge des eingespeisten Biogases, zur Kostenstruktur der Biogaseinspeisung, zu den erzielbaren Erlösen und zur Kostenbelastung der Netze.
Der Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)
Meldungen: Bundesnetzagentur
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Anreizregulierung ohne negativen Effekt
Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.
-
Androhung von Zwangsgeld
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.
-
Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten
Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.
-
Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
-
Nach wie vor beträchtliche Marktmacht
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.