Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Joachim Herrmann sieht Google-Street-View kritisch


"Google-Street-View": Möglicherweise Gesetzesänderung zum Datenschutz erforderlich
Aktuell wurde eine Arbeitsgruppe der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bund und Ländern eingerichtet

(08.06.09) - Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich kritisch zu "street-view" geäußert, bei dem die Firma Google umfangreiches Bildmaterial der deutschen Innenstädte speichert und im Internet einstellt. "Wenn wir bei den Verhandlungen mit Google keine befriedigenden Ergebnisse erzielen, muss auch über eine entsprechende Gesetzesänderung nachgedacht werden", drohte Herrmann.

Wie Herrmann mitteilte, wurde aktuell eine Arbeitsgruppe der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bund und Ländern eingerichtet. In deren Auftrag wird derzeit mit der Firma Google verhandelt. Thema sei nicht nur die weltweite Veröffentlichung der Bilder im Internet, auf denen zumindest Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich "verpixelt" würden.

Persönlichkeitsrecht durch "street-view" erheblich beeinträchtigt
Von besonderem Interesse ist für Herrmann auch die Speicherung der Daten, die – so der aktuelle Stand – wohl in Rohform, also noch ohne Unkenntlichmachung erfolge. Auch wenn die geltende Rechtslage die Aufnahmen und das Speichern der Bilder zulasse – faktisch werde das Persönlichkeitsrecht durch "street-view" erheblich beeinträchtigt, so Herrmann.

"Der Staat hat hier deutlich weniger Befugnisse: Fotoaufnahmen sind der Polizei nur unter besonderen Voraussetzungen und mit sehr begrenzten Speicherungsfristen erlaubt. Wenn ein amerikanisches Unternehmen wie Google offenbar ohne jede Beschränkung und ohne jegliche öffentliche Kontrolle Daten beliebig speichern kann und kein Bürger weiß, wer darauf Zugriff nimmt, werden hier Persönlichkeitsrechte ausgehöhlt", stellte Herrmann fest. (Bayerisches Staatsministerium des Innern: ra)

Die Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien in Google Street View können an:
streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm.

Lesen Sie auch:
Datenschutz und "Google Street View"
"Google Street View": Einigung mit Datenschützern


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen