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Vorratsdatenspeicherung und Hotelmeldepflicht


BfDI: Das neue Melderecht weist erhebliche datenschutzrechtliche Defizite auf
BfDI fordert: Melderecht muss datenschutzkonform gestaltet werden

(05.09.12) - Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert den Bundesrat auf, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Melderecht nicht zuzustimmen. Das neue Melderecht weist erhebliche datenschutzrechtliche Defizite auf.

In einer Erklärung stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fest:

"Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen. Dies verpflichtet den Staat zu besonderer Sorgfalt bei der Verwendung, insbesondere wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden sollen. Die Datenschutzbeauftragten fordern daher die konsequente Berücksichtigung des Datenschutzes im Melderecht: Einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels bedürfen ausnahmslos der Einwilligung der Meldepflichtigen. Auch sollen Bürgerinnen und Bürger bei sonstigen einfachen Melderegisterauskünften widersprechen können. Dies gilt auch für den Online-Abruf der Meldedaten, bei dem ein bisher geltendes Widerspruchsrecht im Gesetzentwurf gestrichen wurde.

Eine nicht zu rechtfertigende Vorratsdatenspeicherung stellt die Hotelmeldepflicht dar. Auch die Wiedereinführung der erst vor wenigen Jahren abgeschafften Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten überflüssig.

Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellen abgestimmte Haltungen der Datenschützer des Bundes und der Länder in Fragen aus Technik, Wirtschaft oder Recht dar."
(BfDI: ra)

Ergänzende Unterlagen finden Sie auf den Seiten von www.bfdi.bund.de
http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2012/DSKMelderechtsreform.html
(BfDI: ra)


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