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Quick-Freeze + Vorratsdatenspeicherung


Gedanklich schon auf Abwegen: Peter Schaar will augenscheinlich das Quick-Freeze-Verfahren mit "grundrechtsschonender" Vorratsdatenspeicherung kombiniert sehen
Anmerkungen von Datenschützer Peter Schaar zum Hearing der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung

(13.12.10) - Im Rahmen der Evaluierung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (VDS-RL) fand am 3. Dezember 2010 in Brüssel die von der Europäischen Kommission organisierte Konferenz "Taking on the Data Retention Directive" statt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, äußerte sich im Hinblick auf die Aktualität der Debatte und die Bedeutung der europarechtlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in seinem Datenschutzforum.

Darin bekennt sich Schaar erneut zum sogenannten Quick Freeze-Verfahren, das sich bereits in den USA bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bewährt habe. Quick Freeze sei auch in der sogenannte Cybercrime-Konvention vorgesehen.

Neu ist in der Argumentation von Peter Schaar offensichtlich das Abrücken von der Ausschließlichkeit des Quick Freeze-Verfahrens. Da bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet werden, könnten diese auch nicht eingefroren werden, d.h. Quick Freeze würde hier nicht greifen.

Schaar scheint bereit, "ein bisschen" Vorratsdatenspeicherung zulassen zu wollen, d.h. die Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten auf wenige Tage. Dies sei in seinen Augen eine "grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung".

Lesen Sie hier den Beitrag von Peter Schaar (externer Link)
(BfDI)


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