Heimliche Videoüberwachung verboten
Peter Schaar: Regierungsentwurf bringt substanzielle Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz
Die "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert
(30.08.10) - Nach den Datenschutzskandalen der vergangenen Jahre hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet, mit dem erstmals der Umgang mit Beschäftigtendaten gesetzlich geregelt wird.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erklärt dazu:
"Mit dieser längst überfälligen Regelung ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten erfolgt. Es handelt sich aus Sicht des Datenschutzes für Beschäftigte wie für Arbeitgeber um einen tragfähigen Kompromiss, der eine substantielle Verbesserung gegenüber dem Status quo im Umgang mit Beschäftigtendaten darstellt.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung meine Kritik an dem zunächst vorgelegten Referentenentwurf in vielen Punkten aufgegriffen und den Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert hat. Dies betrifft etwa die enger gefassten Regelungen zur Verwendung von Informationen aus dem Internet zu Bewerberinnen und Bewerbern.
Positiv sehe ich es auch, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz generell ausgeschlossen sein soll. Auch die sogenannte "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sie nach wie vor in starkem Maße den Interessen der Arbeitgeber entgegenkommt.
Im Einzelnen sehe ich noch Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz wurde seit fast 30 Jahren diskutiert. Bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf sollen detaillierte Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten in §§ 32 bis 32 l Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden.
(BfDI: ra)
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