Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Heimliche Videoüberwachung verboten


Peter Schaar: Regierungsentwurf bringt substanzielle Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz
Die "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert


(30.08.10) - Nach den Datenschutzskandalen der vergangenen Jahre hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet, mit dem erstmals der Umgang mit Beschäftigtendaten gesetzlich geregelt wird.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erklärt dazu:

"Mit dieser längst überfälligen Regelung ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten erfolgt. Es handelt sich aus Sicht des Datenschutzes für Beschäftigte wie für Arbeitgeber um einen tragfähigen Kompromiss, der eine substantielle Verbesserung gegenüber dem Status quo im Umgang mit Beschäftigtendaten darstellt.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung meine Kritik an dem zunächst vorgelegten Referentenentwurf in vielen Punkten aufgegriffen und den Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert hat. Dies betrifft etwa die enger gefassten Regelungen zur Verwendung von Informationen aus dem Internet zu Bewerberinnen und Bewerbern.

Positiv sehe ich es auch, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz generell ausgeschlossen sein soll. Auch die sogenannte "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sie nach wie vor in starkem Maße den Interessen der Arbeitgeber entgegenkommt.

Im Einzelnen sehe ich noch Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz wurde seit fast 30 Jahren diskutiert. Bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf sollen detaillierte Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten in §§ 32 bis 32 l Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden.
(BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Videoüberwachung als Form der Notwehr
Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis
Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen