Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Heimliche Videoüberwachung verboten


Peter Schaar: Regierungsentwurf bringt substanzielle Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz
Die "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert


(30.08.10) - Nach den Datenschutzskandalen der vergangenen Jahre hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet, mit dem erstmals der Umgang mit Beschäftigtendaten gesetzlich geregelt wird.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erklärt dazu:

"Mit dieser längst überfälligen Regelung ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten erfolgt. Es handelt sich aus Sicht des Datenschutzes für Beschäftigte wie für Arbeitgeber um einen tragfähigen Kompromiss, der eine substantielle Verbesserung gegenüber dem Status quo im Umgang mit Beschäftigtendaten darstellt.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung meine Kritik an dem zunächst vorgelegten Referentenentwurf in vielen Punkten aufgegriffen und den Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert hat. Dies betrifft etwa die enger gefassten Regelungen zur Verwendung von Informationen aus dem Internet zu Bewerberinnen und Bewerbern.

Positiv sehe ich es auch, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz generell ausgeschlossen sein soll. Auch die sogenannte "Compliance-Regelung", also die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wurde gegenüber dem Vorentwurf verbessert. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sie nach wie vor in starkem Maße den Interessen der Arbeitgeber entgegenkommt.

Im Einzelnen sehe ich noch Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Die Forderung nach einem verbesserten Beschäftigtendatenschutz wurde seit fast 30 Jahren diskutiert. Bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf sollen detaillierte Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten in §§ 32 bis 32 l Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden.
(BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Videoüberwachung als Form der Notwehr
Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis
Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen