Keine Schnellschüsse bei der PKW-Maut
Vor Einführung einer PKW-Maut sollten nicht nur verkehrs- und umweltpolitische Aspekte, sondern auch die datenschutzrechtlichen Risiken sorgfältig geprüft werden
Peter Schaar: "Ich warne vor einer unreflektierten 'Eins zu Eins-Übernahme' des LKW-Mautverfahrens
(19.11.09) - Die Einführung einer PKW-Maut ist in den letzten Tagen wiederholt thematisiert worden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt hierzu:
"Vor Einführung einer PKW-Maut sollten nicht nur verkehrs- und umweltpolitische Aspekte, sondern auch die datenschutzrechtlichen Risiken sorgfältig geprüft werden. Eine PKW-Maut darf nicht zum gläsernen Autofahrer führen, dessen Bewegungen sich wegen der Speicherung seiner Mautdaten womöglich sogar längerfristig nachvollziehen lassen. Ich warne daher auch vor einer unreflektierten "Eins zu Eins-Übernahme" des LKW-Mautverfahrens. Es muss auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden, die die Entstehung neuer Datenbestände verhindert. Dieser Forderung stehen auch umweltpolitische Ziele sicher nicht entgegen.
Ich bin gerne bereit, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag bei der Vorbereitung einer umwelt- und datenschutzfreundlichen Lösung zu beraten."
(Bundesbeauftragter für den Datenschutz: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
-
Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
-
Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.