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Datenschutz: Rechtssicherheit für Unternehmen


Fachtagung zur EU-DSGVO: Politiker und Experten drängen auf ein hohes Datenschutzniveau auf EU-Ebene
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädierte für die Verabschiedung einer europäischen Datenschutzregelung noch vor der EU-Wahl 2014

(17.06.13) - Wie geht es weiter mit der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)? Welche Einwirkungen sind aus deutscher Sicht möglich? Wann kann sie verabschiedet werden? Drängende Fragen zur für den Datenschutz in der Zukunft so wichtigen geplanten EU-Verordnung diskutierten auf den Datenschutztagen des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sachkundige Experten und hochrangige Politiker.

Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), plädierte für die Verabschiedung einer europäischen Datenschutzregelung noch vor der EU-Wahl 2014. Eine europaweit einheitliche Regelung schaffe Rechtssicherheit für Unternehmen. Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90 / Die Grünen), Mitglied des Europäischen Parlamentes und dessen Verhandlungsführer für die Verordnung, hofft nach dem Eingang von 3.133 Änderungswünschen auf eine Einigung zur Reform im Ministerrat bis April 2014. Danach hält er eine Anpassungszeit von zwei Jahren für angemessen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, wies auf die Wichtigkeit der Datenschutzbeauftragten für Unternehmen heraus, die auch in der EU-DSGVO entsprechend verankert werden müsse. Michael Frieser, Hauptberichterstatter für den Beschäftigtendatenschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte Regelungen ein, die effizient für Datenschutzbeauftragte umzusetzen seien.

Chris Newiger, Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Bahn AG, stellte fest, dass in ihrem Konzern unabhängig von zukünftigen Regelungen grundsätzlich ein hohes Niveau in Sachen Datenschutz etabliert bleibe.

Über 200 interne und externe Datenschutzbeauftragte, Vertreter der Aufsichtsbehörden sowie Gäste folgten der Einladung zu den BvD-Datenschutztagen in das NH Hotel Berlin Mitte. Über eine Live-Schaltung nach Brüssel interviewte BvD-Vorstand Rudi Kramer den EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne), der einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen rund um den EU-Kommissionsbeitrag zu einer Reform des europäischen Datenschutzrechts gab. "Bislang sind 3.133 Änderungswünsche zu dem Kommissionsbeitrag eingegangen", berichtete Albrecht. Eine endgültige Fassung könne deshalb nicht – wie ursprünglich vorgesehen – Ende Mai an den Ministerrat und das EU-Parlament überreicht werden. "Stattdessen hoffen wir, dass wir bis Juni oder Juli eine Lösung gefunden haben", sagte der Berichterstatter des Ausschusses LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres). Er hofft auf eine Einigung zur Reform bis April 2014. "Danach halte ich eine Anpassungszeit von zwei Jahren für angemessen, das bedeutet, ab Mitte 2016 sollten die Regeln angewendet werden."

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädierte für die Verabschiedung einer europäischen Datenschutz-Regelung noch vor der EU-Wahl 2014. Ihrer Meinung nach schafft eine europaweit einheitliche Regelung Rechtssicherheit für Unternehmen: "Deswegen ist die EU-DSGVO ein wichtiges Projekt - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes schätzt die FDP-Politikerin als "immer wichtiger" ein. Somit stiegen die Anforderungen an die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Auch deshalb sei eine einheitliche Regelung sinnvoll. Mit einer Öffnungsklausel in der Grundverordnung bliebe die Möglichkeit bestehen, die Regelung individuell anzupassen.

Einen ähnlichen Standpunkt nahm Michael Frieser, Hauptberichterstatter für den Beschäftigtendatenschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein. Entscheidende Rahmenbedingungen für den Beschäftigtendatenschutz könne die EU-DSGVO vorgeben. Seine Kritik am aktuellen Entwurf: "Was uns umtreibt, ist der Unterschied im Abstraktionsniveau." Man müsse Regelungen finden, die effizient für Datenschutzbeauftragte umzusetzen sind.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hielt ein Plädoyer für eine differenzierte Sichtweise auf den Gesetzesentwurf der EU-Kommission und stellte die Wichtigkeit der Datenschutzbeauftragten für Unternehmen heraus. "Datenschutzbeauftragte sind Teil des Managementprozesses, und deswegen müssen sie gestärkt werden", sagte Schaar. Die Datenschutzbeauftragten bildeten eine wichtige Schnittstelle zwischen den Unternehmen, der Allgemeinheit und den Aufsichtsbehörden. Für eine Datenschutzverordnung sei es deshalb wichtig, einen hohen Mindeststandard festzulegen. "Schlimmer als ein Scheitern des Entwurfes wäre eine Vollharmonisierung auf niedrigerem Niveau, in der die Grundrechtsituation abgesenkt wird", stellte Schaar klar.

"Die starke Resonanz auf die BvD-Datenschutztage und die deutlichen Statements der prominenten Redner haben gezeigt, wie wichtig die anstehende Entscheidung zur EU-DSGVO für viele gesellschaftliche Bereiche ist und wie sinnvoll es ist, entsprechend intensiv an der Ausgestaltung der Verordnung mitzuarbeiten", erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des BvD, Jürgen Hartz, im Nachgang zur Veranstaltung. Deswegen gelte es jetzt, mit politischen und wirtschaftlichen Kräften gemeinsam an einer Fassung der Verordnung mitzuarbeiten, die das hohe Niveau des Datenschutzes in Deutschland bestätige und den Status von Datenschutzbeauftragten entsprechend festige. "Auch der BvD wird mit weiteren Informationsveranstaltungen und Stellungnahmen auf die relevanten Punkte des Entwurfs hinweisen sowie den Dialog nach Brüssel weiter intensivieren", sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. (BvD: ra)

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