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Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge


"Beim vernetzten Fahren gibt es eine abstrakte Gefährdung von Daten"
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff im Interview mit PinG – Privacy in Germany

(24.03.15) - Welche Chancen und Risiken aus datenschutzrechtlicher Sicht mit dem vernetzten Fahren verknüpft sind, beantwortet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff im Interview mit der ESV-Fachzeitschrift PinG – Privacy in Germany.

Als Vorteile des vernetzten Fahrens benennt Voßhoff, dass die Verkehrsströme effektiver gesteuert und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht werden könnten. Allerdings handele es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten – und damit um eine abstrakte Gefährdungslage für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

"Diese Gefährdungslage kann schnell konkret werden, gerade weil auch anfallende Daten zunehmend nicht in den Fahrzeugen verbleiben", so Voßhoff. So würden Daten mit dem Fahrzeughersteller ausgetauscht. Daher und wegen der vom Automobilverband VDA vorgestellten "Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge" seien sie und ihre Länderkollegen im Austausch mit der Automobilindustrie, erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte im PinG-Interview.

Voßhoff äußerte sich im Interview zudem zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von Fahrzeugdiagnosesystemen sowie der Möglichkeit von Bewegungsprofilen für staatliche Stellen.

Das komplette Interview ist erschienen in Ausgabe 2/2015 der Fachzeitschrift "PinG – Privacy in Germany", die im Erich Schmidt Verlag unter www.PinGdigital.de/inhalt.html abrufbar ist. (Erich Schmidt Verlag: ra)



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