Mit einem Leitfaden werden den Baubehörden praktische Hinweise zum Umgang mit dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein an die Hand gegeben Ferner ist zu untersuchen, ob dem beantragten Informationszugang Schranken entgegenstehen, wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder die Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
(07.12.15) - Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gewährt den Bürgern gegenüber den Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter ein Recht auf Zugang zu den Informationen dieser öffentlichen Stellen. Häufig werden Anfragen nach Informationen bei Baubehörden gestellt, z. B. zu Bauakten oder Baulastenverzeichnissen.
Geht bei einer Baubehörde ein Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein ein, muss sie prüfen, ob andere Rechtsvorschriften vorrangig zu beachten sind. Dies kann abhängig davon sein, ob es sich bei den Antragstellern um Verfahrensbeteiligte oder um unbeteiligte Dritte handelt. Ferner ist zu untersuchen, ob dem beantragten Informationszugang Schranken entgegenstehen, wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder die Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Besonderheiten ergeben sich, wenn der Zugang zu Unterlagen über sogenannte Umweltinformationen und Emissionen begehrt wird.
Marit Hansen, Leiterin des ULD, sagte: "Mit dem Leitfaden werden den Baubehörden praktische Hinweise zum Umgang mit dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein an die Hand gegeben. Bei dem Erstellen des Leitfadens haben wir unsere Erfahrungen aus den Beratungsanfragen zu vielfältigen Fällen einfließen lassen. Ein stetiges Fortschreiben des Papiers ist geplant, um Klarheit in weiteren Anwendungsbereichen des Informationszugangsrechts bei Baubehörden zu erreichen."
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
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