BaFin: 495 Fälle von Handel mit Wirecard-Papieren
Kein Konflikt zu den insiderrechtlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes beziehungsweise der Marktmissbrauchsverordnung steht
Nachfragen zur Sonderauswertung zu privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2020 in 495 Fällen Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG getätigt. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/25128) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24580).
"Der BaFin liegen bislang keinerlei Kenntnisse darüber vor, dass ein Beschäftigter oder Beschäftigte der BaFin ein Finanzgeschäft mit Bezug zur Wirecard AG getätigt hat, das im Konflikt zu den insiderrechtlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes beziehungsweise der Marktmissbrauchsverordnung steht", heißt es in der Antwort.
Vorbemerkung der Fragesteller
Durch die Antwort der Bundesregierung wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderauswertung zu den angezeigten privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten mit Bezug zur Wirecard AG durchführt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24130). In der Antwort heißt es unter anderem:
"Gegenstand der Sonderauswertung sind alle vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2020 angezeigten privaten Finanzgeschäfte von Beschäftigten der BaFin mit Bezug zur Wirecard AG. Dies betrifft nach bisherigen Erkenntnissen der BaFin insgesamt 497 Geschäfte. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2020 ausgeführten privaten Finanzgeschäfte von Beschäftigten der BaFin mit Bezug zur Wirecard AG aufgeführt. Dies betrifft insgesamt 495 Geschäfte, da zwei Geschäfte im Jahr 2017 ausgeführt, aber im Jahr 2018 angezeigt wurden." Hierzu stellen sich nach Ansicht der Fragensteller weitere Fragen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.11.20
Newsletterlauf: 15.02.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>