Bund und Länder teils uneinig bei Steuerberatung


Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen - Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen



Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist (20/8669). Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden. Handlungsbedarf bestehe, "nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien", erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf "sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen", schreibt sie weiter.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen. Es sei kaum nachvollziebar, weshalb Ausnahmen von erforderlichen Qualifikationserfordernissen auf "Nachbarn" und "Personen mit ähnlich enger persönlicher Beziehung" ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung weist diese Kritik des Bundesrats zurück. "Der Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt nicht hinreichend, dass das maßgebliche, die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte rechtfertigende Ziel des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) der Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen ist", schreibt sie. Derjenige, der sich bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn unentgeltlich steuerlichen Rat einhole, müsse sich über die Risiken eines unentgeltlichen, aus persönlicher Verbundenheit erteilten Rechtsrats im Klaren sein und sei daher nicht schutzbedürftig.

Einen anderen Vorschlag des Bundesrats will die Bundesregierung prüfen: Die Länderkammer will, dass sich die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten neben den jeweiligen Mitgliedern auch (weiterhin) auf deren mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler erstreckt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen