CDU/CSU will Aktenvernichtung verhindern
Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode: Aktenverluste aufgrund verzögerter Einsetzung verhindern Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre
Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre
Die CDU/CSU-Fraktion will mögliche Aktenverluste aufgrund der verzögerten Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und der Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz verhindern. In einem Antrag (20/7573) werden das Bundesministerium der Finanzen und alle anderen Stellen des Bundes und der Länder, die mit den Fragestellungen des Unionsantrages befasst waren oder sind, aufgefordert, sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht, nicht zu löschen oder zu vernichten.
Daten, Akten sowie sächliche Beweismittel sollen auch dann nicht vernichtet werden dürfen, wenn dies nach den gesetzlichen Fristen geboten wäre. Sie sollen so lange aufbewahrt werden müssen, bis es zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des gestellten Antrags und gegebenenfalls zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses kommt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 27.09.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.