Schieflage bei Banken verhindern
Bundesregierung: Banken müssen an Restrukturierungsfonds zahlen
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Systemrisiko des jeweiligen Kreditinstituts
(18.03.11) - Mit Inkraftreten des Restrukturierungsfondsgesetzes vom 9. Dezember 2010 wurde ein Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes errichtet, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA). Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierung- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelvanten Banken finanziert werden.
Kreditinstitute müssen in Zukunft Beiträge zu einem Restrukturierungsfonds entrichten, der in Schieflage geratene Banken unterstützen soll.
Dazu hat die Deutsche Bundesregierung eine Verordnung (17/4977) vorgelegt, mit dem die Höhe der Jahresbeiträge für die Kreditinstitute geregelt wird. Dazu heißt es, die Höhe der Beiträge orientiere sich am Systemrisiko des jeweiligen Instituts. Die Beitragshöhe sei aber begrenzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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