Entwicklung von Digitalstandards


Damit die Chancen der Informationstechnologie im Gesundheitswesen optimal genutzt werden können, ist Interoperabilität eine unverzichtbare Voraussetzung - Dabei ist ein erster wichtiger Schritt, Transparenz über die im Gesundheitswesen verwendeten Standards herzustellen
Mangelnde Umsetzung von offenen internationalen Standards für den digitalen Informationsaustausch im deutschen Gesundheitswesen (Interoperabilität)



Die Entwicklung der Standards für einen fehlerfreien und effektiven digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen ist offenbar auf einem guten Weg. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2340) auf eine Kleine Anfrage (19/1965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, wurde unter der Bezeichnung vesta (Verzeichnis für elektronische Standards im Gesundheitswesen) das sogenannte Interoperabilitätsverzeichnis fristgerecht am 30. Juni 2017 in Betrieb genommen.

Erste Standards und Festlegungen seien bereits in das Verzeichnis eingepflegt worden. Um den nötigen Weiterentwicklungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, müsse die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) dem Bundestag regelmäßig einen Bericht vorlegen. Damit seien gute Rahmenbedingungen zur Erreichung von mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen gegeben.

Die gematik vergibt den Angaben zufolge für Standards, Profile, Leitfäden oder Festlegungen das Attribut "interoperabel". Dabei wird eine bestimmte Definition zugrunde gelegt. Seit dem 30. Juni 2017 seien bereits 120 Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis eingegangen, die sich überwiegend noch im Kommentierungsverfahren befänden. Bisher seien 30 Interoperabilitätsfestlegungen der gematik mit dem Attribut "interoperabel" in vesta aufgenommen worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 10.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen